Pressemitteilung
21.01.2015

Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten kein Problem

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann (SPD) informiert

Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt seit 1. Januar. Damit nachgewiesen werden kann, dass auch Minijobber einen fairen Stundenlohn bekommen und um Schwarzarbeit zu vermeiden, muss die Arbeitszeit in vielen Branchen aufgezeichnet werden.

„Einige Arbeitgeber befürchten wohl, dass die Aufzeichnungspflichten einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen könnten. Diese Sorgen sind allerdings unbegründet“, so Zimmermann, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Odenwald. Denn das Arbeits- und Sozialministerium habe ganz bewusst und mit Rücksicht auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenige Vorgaben für die Dokumentation gemacht.

Für Arbeitgeber, die jetzt gegen die Aufzeichnungspflichten mobil machen, hat Zimmermann daher kein Verständnis: „Ich gehe davon aus, dass im Interesse der Fairness auch schon vor der Einführung des Mindestlohnes die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dokumentiert wurde. Von einem Mehraufwand kann also nicht die Rede sein. Auf jene Arbeitgeber, die jetzt gegen die Aufzeichnungspflichten mobil machen, wirft das kein gutes Licht.“, so Zimmermann. Denn dafür könne es nur zwei Gründe geben: „Entweder wurde die Arbeitszeit bisher gar nicht dokumentiert oder Arbeitgeber versuchen, sich vor dem Mindestlohn zu drücken“.

Am wichtigsten sei, dass Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit innerhalb einer Woche erfasst werden, so Zimmermann. Weder muss die Häufigkeit oder Länge der Pausen notiert werden noch gibt es besondere Formvorschriften für die Aufzeichnungen. „Die Arbeitszeit kann also auch handschriftlich festgehalten werden. Es sind noch nicht einmal Unterschriften von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nötig. Die Aufzeichnungen sollten allerdings innerhalb von einer Woche erfolgen und zwei Jahre aufgehoben werden“, erläutert Zimmermann.

Viele Jahre hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür gekämpft, dass in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt wird. Diese zentrale Forderung hat die SPD erfolgreich in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, nun gilt seit Januar der Mindestlohn. Dies ist ein historischer Durchbruch. Denn für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet es, endlich einen fairen Lohn zu bekommen

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