Pressemitteilung
08.05.2014

Die Freiheit, zu fragen: Snowden in Deutschland anhören

Die Sprecher/-innen der Youngsters der SPD-Bundestagsfraktion, Christina Kampmann, Daniela Kolbe und Jens Zimmermann, plädieren für eine Befragung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in Deutschland durch den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen die Zeugenvernehmung beschlossen. Über den Ort der Vernehmung ist bislang keine Einigkeit hergestellt.

„Der derzeit prominenteste Whistleblower der Welt, Edward Snowden, hat gigantische Abhörmaßnahmen aufgedeckt. Diese stellen einen massiven Angriff auf die Grundrechte in unserem Land dar und müssen minutiös aufgeklärt werden. Snowden verfügt über das Wissen, wer, wie und unter welcher Maßgabe abgehört wurde, aber dieses Wissen ist in weiten Teilen noch immer ungehört. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur spekuliert werden, was bei einer Befragung ans Tageslicht kommen würde. Auch, wenn sich das Wann der Befragung am heutigen Donnerstag geklärt hat, das Wie und Wo ist weiterhin offen. Wir plädieren eindringlich für eine Befragung von Edward Snowden auf deutschem Boden“, macht Christina Kampmann die Position der jungen Parlamentarier deutlich. Die einzige Einschränkung: Die Sicherheit des Zeugen muss gewährleistet sein.

 „Snowden steht als zentraler Zeuge im Mittelpunkt des Interesses. Ob die Bedingungen einer Befragung in Russland ausreichen, bezweifeln wir. Natürlich sind wir Partner der USA. Doch Priorität hat die Aufklärung mit einer Aussage Snowdens vor dem Untersuchungssauschuss“, so die Abgeordneten. „Wir müssen verdeutlichen, welche Grenzen in der Partnerschaft mit den USA überschritten worden sind, ohne dabei Türen zuzuschlagen. Als Mitglieder des Deutschen Bundestages vertreten wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger“, ergänzt die Vorsitzende Daniela Kolbe die Beweggründe.

Jens Zimmermann, stellvertretender Vorsitzender meint: „Eine Berufung auf das Staatswohl in einem Gutachten der Bundesregierung zur Unterbindung der Befragung in Deutschland ist für uns nicht nachvollziehbar. Das Staatswohl ist nicht nur von außenpolitischen Fragen, wie in diesem Falle, abhängig, sondern explizit auch von der Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Die permanente Verletzung eben dieser Grundrechte und rechtsstaatlicher Prinzipien ist der Skandal, den es aufzuklären gilt. Auch wenn Snowden sich mit seinen Enthüllungen in den USA mutmaßlich strafbar gemacht hat, so hat er doch im Sinne unserer Rechte gehandelt, als er den Angriff auf unsere Freiheit bekannt machte. Dafür gebührt ihm unsere Wertschätzung.“

„Das im Auftrag der Bundesregierung erstellte Gutachten einer amerikanischen Kanzlei, welches nahelegt, dass Mitglieder des Untersuchungsausschusses durch die Befragung Snowdens strafrechtlich verfolgt werden könnten, steht im deutlichen Gegensatz zur Aufgabe der demokratisch gewählten Abgeordneten, ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen. Solche Inhalte, die indirekt Drohungen verheißen, halten wir für völlig unangemessen“, sind sich die Youngster einig. „Die größte Verantwortung sehen wir gegenüber den Menschen in unserem Land. Wir müssen gemeinsam die Frage beantworten, wie die Privatsphäre im digitalen Zeitalter bewahrt werden kann. Ohne lückenlose Aufklärung, und dazu gehört die umfangreiche Befragung Snowdens nach unserem nationalen Rechtsverständnis, kann dies nicht gelingen.“

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