Allgemein
04.12.2014

Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2015

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Jahressteuergesetz 2015. Mit dem Abschluss des sogenannten Zollkodex-Anpassungsgesetzes werden wichtige Änderungen im Deutschen Steuerrecht umgesetzt. „Neben vielen Neuregelungen im Steuerrecht hat sich die SPD-Bundestagsfraktion besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt“, erklärt Dr. Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Finanzausschuss.

Das Jahressteuergesetz enthält in der Endfassung knapp fünfzig Einzelmaßnahmen quer durch das deutsche Steuerrecht. Die SPD-Fraktion hat sich in den Beratungen besonders dafür eingesetzt, dass steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer erhalten bleiben. „Das Jahressteuergesetz enthält viele Einzelmaßnahmen, die zusammen genommen eine große Wirkung haben. So bauen wir Bürokratie ab und entlastet Beschäftigte“, erläutert Zimmermann.

So hat die SPD-Fraktion bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen gewährt werden, eine gute Lösung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durchgesetzt: Die bisherige Freigrenze von 110 Euro wird in einen Freibetrag von ebenfalls 110 Euro umgewandelt. So wissen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sicher, bis zu welcher Höhe die Kosten für Betriebsfeiern in jedem Fall steuerfrei gestellt sind. Außerdem wird der Begriff der Gemeinkosten präzisiert. Damit werden die Kostenarten, die den Arbeitnehmern zugerechnet werden, eingeschränkt. Steuerfreie Leistungen für Reisekosten werden entgegen der Regelung im Gesetzentwurf nun doch nicht einbezogen. Und auch Veranstaltungen bestimmter Betriebsteile sind – entgegen dem ursprünglichen Vorschlag – weiterhin möglich.

Bei der Anwendung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge bleibt es bei der bisherigen Praxis. Hier war vorgeschlagen, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bei der Abgrenzung von Sachbezügen und Geldleistungen einzuschränken. Dieser hat mit einigen Urteilen Gutscheine, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gestellt werden, den Sachbezügen zugeordnet.

„Damit sind diese Leistungen bis 44 Euro monatlich für den Arbeitnehmer steuerfrei. Viele Beschäftigte freuen sich über diese kleine finanzielle Entlastung. Diese Steuerfreiheit wieder abzuschaffen, würde Arbeitnehmer unnötig belasten“, findet Zimmermann.

Die SPD-Bundestagsfraktion will auch die Gründerszene in Deutschland stärken und die Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital verbessern. Deshalb wird die Koalition den INVEST-Zuschuss steuerfrei stellen. Damit wirkt er sich in vollem Umfang zugunsten junger und innovativer Unternehmen aus. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend auch für 2013.

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