Etwa 2,1 Millionen Menschen sollen in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG, aber auch Rentner:innen oder Alleinerziehende.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für etwa 2,1 Millionen Menschen beschlossen. Damit will die Ampel-Koalition gezielt einkommensschwächere Haushalte von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. „Menschen, die wenig verdienen, können die steigenden Energiepreise nicht so einfach wegstecken. Deshalb sollen sie mit dem Heizkostenzuschuss eine spürbare Unterstützung erhalten“, so Zimmermann.
Die Auszahlung soll so einfach wie möglich erfolgen. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren werden vermieden. Darum erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an rund 710.000 Haushalte mit Wohngeldbezug, an 370.000 Studierende mit BAföG sowie an 50.000 Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG und an 65.000 Personen mit Berufsausbildungsbeihilfe automatisch. Eine Beantragung ist damit nicht mehr notwendig. Der Zuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt und beginnt bei 270 Euro. Insgesamt stellt der Bund etwa 370 Millionen Euro zur Verfügung.
„So wichtig der Heizkostenzuschuss ist, müssen wir auch die Belastungen von Familien im Blick behalten, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Auch viele Unternehmen leiden unter den hohen Energiepreisen. Hier werden wir zügig weitere Entlastungen, auch über das bereits beschlossene Entlastungspaket hinaus, auf den Weg bringen“, so Zimmermann weiter.
Der einmalige Heizkostenzuschuss soll in der zweiten Jahreshälfte gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.