Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Oktober, den Umtausch der Kryptowährung Bitcoin keiner Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen, stellt eine wichtige Weichenstellung für die weitere Entwicklung des digitalen Zahlungsdienstemarktes dar.
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann (SPD) äußerte sich am Rande einer Delegationsreise mit dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in Tokio: „Die international uneinheitliche Regulierung der neuen Kryptowährungen ist problematisch. Behörden und Unternehmen stehen vor fundamentalen Fragen hinsichtlich des steuer-, aufsichts- und zivilrechtlichen Umgangs mit Kryptowährungen wie Bitcoin. Daher sorgt das Luxemburger Urteil nun zumindest in einem Bereich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit.”
Nicht zu verwechseln ist die jetzige Rechtsprechung mit einer Steuerbefreiung von Spekulationsgewinnen mit Bitcoin. Diese bleiben auch weiterhin steuerpflichtig!
Auch wenn es in den letzten Monaten ruhiger um das digitale Zahlungsmittel Bitcoin geworden ist, werden die Gesetzgeber weiter mit neuen Fragestellungen im Rahmen der Digitalisierung der Finanzbranche konfrontiert werden. „Ich halte es für dringend nötig, auf internationaler Ebene, zum Beispiel im Rahmen der OECD, tätig zu werden, um einen gemeinsamen regulatorischen Rahmen zu finden”, so Zimmermann abschließend.
Mehr Informationen zum Urteil: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150128en.pdf