Allgemein
02.06.2016

Weg frei für offenes WLAN

„Endlich ist der Weg frei für offenes WLAN an öffentlichen Orten, in

Innenstädten, in Hotels und in Cafés. Wir müssen in Deutschland aufholen und

brauchen mehr offenen Zugang zum Internet. Mit der heutigen

Bundestagsabstimmung ist es gelungen, die Einrichtung wird endlich möglich“,

freut sich Dr. Jens Zimmermann (SPD), Odenwälder Bundestagsabgeordneter, am

Rande des Plenums des Deutschen Bundestages.

 

Offenes WLAN ist längst Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Die

Bundestagsabgeordneten der schwarz-roten Koalition haben einen jahrelangen

Streit um offene WLAN-Zugänge in Deutschland beendet. Mit einer wesentlichen

Anpassung (§ 8, TMG) im seit 2015 vorliegenden Telemedien-Änderungsgesetz

der Bundesregierung haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU nun

klargestellt, dass alle Anbieter, die Nutzerinnen und Nutzern einen

Internetzugang zur Verfügung stellen, nicht für Rechtsverletzungen Dritter

haften.

 

Klargestellt wird, dass sich auch WLAN-Anbieter in Cafés, an öffentlichen

Plätzen in Landkreisen und Kommunen oder in Vereinen und Bibliotheken auf

dieselbe Haftungsbeschränkung verlassen können, wie gewerbliche Anbieter

(sog. Access-Provider), z. B. die Telekom oder Vodafone. Gelten soll die

Haftungsbeschränkung sowohl für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche

Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen

Dritter. “Damit wird es die umstrittene WLAN-Störerhaftung und Abmahnungen

an WLAN-Anbieter nicht mehr geben”, erklärt Zimmermann. „Endlich sind damit

auch die Auflagen wie Passwortpflichten oder Vorschaltseiten vom Tisch.”

Anfrage an Jens Zimmermann


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