„Endlich ist der Weg frei für offenes WLAN an öffentlichen Orten, in
Innenstädten, in Hotels und in Cafés. Wir müssen in Deutschland aufholen und
brauchen mehr offenen Zugang zum Internet. Mit der heutigen
Bundestagsabstimmung ist es gelungen, die Einrichtung wird endlich möglich“,
freut sich Dr. Jens Zimmermann (SPD), Odenwälder Bundestagsabgeordneter, am
Rande des Plenums des Deutschen Bundestages.
Offenes WLAN ist längst Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Die
Bundestagsabgeordneten der schwarz-roten Koalition haben einen jahrelangen
Streit um offene WLAN-Zugänge in Deutschland beendet. Mit einer wesentlichen
Anpassung (§ 8, TMG) im seit 2015 vorliegenden Telemedien-Änderungsgesetz
der Bundesregierung haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU nun
klargestellt, dass alle Anbieter, die Nutzerinnen und Nutzern einen
Internetzugang zur Verfügung stellen, nicht für Rechtsverletzungen Dritter
haften.
Klargestellt wird, dass sich auch WLAN-Anbieter in Cafés, an öffentlichen
Plätzen in Landkreisen und Kommunen oder in Vereinen und Bibliotheken auf
dieselbe Haftungsbeschränkung verlassen können, wie gewerbliche Anbieter
(sog. Access-Provider), z. B. die Telekom oder Vodafone. Gelten soll die
Haftungsbeschränkung sowohl für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche
Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen
Dritter. “Damit wird es die umstrittene WLAN-Störerhaftung und Abmahnungen
an WLAN-Anbieter nicht mehr geben”, erklärt Zimmermann. „Endlich sind damit
auch die Auflagen wie Passwortpflichten oder Vorschaltseiten vom Tisch.”