Allgemein
18.12.2014

Vierte Anti-Geldwäsche-Richtlinie wichtiger Schritt zur Verbrechensbekämpfung

 

Am gestrigen Dienstag haben sich Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und der nationalen Regierungen auf die vierte Anti-Geldwäsche-Richtlinie geeinigt. Eine der wichtigen Neuerungen ist ein EU-weites Transparenzregister. Das ist ein richtiger Schritt, denn hiermit werden die EU-weiten Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche deutlich verschärft, erklärt Dr. Jens Zimmermann.

Dr. Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter: „Die Richtlinie ist wichtig, um Geldwäsche noch besser bekämpfen zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die darin enthaltenen Maßnahmen ausdrücklich. Denn alleine in Deutschland werden nach Schätzungen fast 60 Milliarden Euro illegales Geld jährlich gewaschen. Das ist für jeden ehrlichen Steuerzahler ein Schlag ins Gesicht. Geldwäsche müssen wir deshalb national und international einen Riegel vorschieben.

Eine wirksame Bekämpfung der Geldwäsche geht in Europa nur gemeinsam. Die vorgesehenen öffentlichen und europaweiten Transparenzregister der sogenannten Wirtschaftlich Berechtigten ist dafür enorm wichtig. Es erleichtert den nationalen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden die Zusammenarbeit und sorgt für eine stärkere Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Beides wird es Kriminellen erschweren, illegal erworbenes Vermögen in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen. Das ist ein zentraler Schritt, um undurchsichtige Unternehmensstrukturen zu verhindern. Wir werden uns bei der Umsetzung in deutsches Recht deshalb dafür einsetzen, dass eine europaweite Verknüpfung der nationalen Transparenzregister möglichst schnell umgesetzt wird.

Die Bekämpfung von Geldwäsche beginnt nicht erst bei der Strafverfolgung, sondern muss schon im Ansatz verhindert werden. Wirksame Präventionsmaßnahmen sind für einen erfolgreichen Kampf gegen Geldwäsche unverzichtbar. Die SPD-Fraktion setzt sich schon lange dafür ein, die Aufsichtsbehörden in Bund und Land zu stärken.

Die sogenannte 4. Geldwäsche-Richtlinie nimmt die im Februar 2012 verabschiedeten und überarbeiteten 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force der OECD zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf. Die Richtlinie wird Ende 2015 in nationales Recht umgesetzt.”

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