16.12.2015
Am Freitag (4.12.) hat der Bundestag in Erster Lesung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur den sogenannten Cum-Ex-Geschäften beraten. Hierbei konnten bis 2012 durch komplizierte Gestaltungen beim Kauf und Verkauf von Aktien um den Dividendenstichtag herum für die einmalige Zahlung von Kapitalertragsteuern mehrfach Steuerbescheinigungen ausgestellt werden und sich so ungerechtfertigt Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Diese durch Tricks hatten Auszahlungen der Steuerbehörden an die betrügerischen Investoren in Milliardenhöhe zur Folge. Hier die Rede von Jens Zimmermann zur Debatte.