Bundestag
28.10.2015

„Konto für Jedermann“: Rechte für Wohnsitzlose und Flüchtlinge werden gestärkt

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in Deutschland verabschiedet. Mit dem Gesetz, das noch das parlamentarische Verfahren durchläuft, wird das Recht auf ein Girokonto für alle verankert – auch für Wohnsitzlose und Flüchtlinge. Das ist eine gute Entscheidung.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie. Mit der nationalen Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie im kommenden Frühjahr wird das Recht für jeden Verbraucher auf Zugang zu einem Basiskonto mit grundlegenden Funktionen verankert – auch für Wohnsitzlose und Flüchtlinge. Erst mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie können dann alle Kreditinstitute verpflichtet werden, Kontoeröffnungen für wirklich Jede und Jeden zu ermöglichen.

Uns geht es darum, mit dem Gesetz allen Personen den Zugang zu einem bezahlbaren Girokonto zu ermöglichen. Das gilt für Flüchtlinge, genauso aber auch für alle anderen Personen, denen dies bisher nicht oder nur schwer möglich war. Ein Konto ist wichtig, um sich zu integrieren, einen Job zu bekommen oder eine Wohnung zu mieten. Trotzdem haben in Deutschland geschätzt fast eine Million Menschen kein eigenes Girokonto, darunter Wohnsitzlose, Saisonarbeiter, freie Dienstleister oder Gaststudenten.

Die SPD-Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Gesetz möglichst noch vor dem zulässigen Zeitraum von zwei Jahren – also vor September 2016 – umgesetzt wird. Denn es braucht zügig eine dauerhafte gesetzgeberische Lösung, die jedem Einzelnen das Recht auf ein Konto verleiht. In den Verhandlungen in den Ausschüssen und im Plenum des Bundestages werden wir deshalb konstruktiv und zügig über den Gesetzentwurf diskutieren, damit das Gesetz möglichst schnell in Kraft treten kann.

Die EU-Zahlungskontenrichtlinie schafft erstmals auch das Recht für „Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht abgeschoben werden können“, ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ zu eröffnen.“

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