Mit einem Antrag im Finanzausschuss zum Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags haben die Fraktionen der Großen Koalition den Abbau der Kalten Progression beschlossen. Damit werden Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. „Der Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Abbau der Kalten Progression für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen. Mit der Maßnahme im vorliegenden Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wird endlich umgesetzt, was wir als SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit den Gewerkschaften schon seit Monaten fordern: Wir entlasten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ab 2016 um mehr als 1,4 Milliarden Euro. Wir erreichen dies in dem wir die Tarifeckwerte im Einkommensteuerverlauf um knapp 1,5 Prozent nach rechts verschieben. Die Koalitionsfraktionen haben sich hierbei an dem im Januar 2015 erschienenen Ersten Steuerprogressionsbericht der Bundesregierung orientiert. Maßnahmen gegen die Kalte Progression – das hat der Bericht gezeigt – entlasten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen relativ gesehen am stärksten. Das ist gut so. Die Bundesregierung wird dem Bundestag auch weiterhin alle zwei Jahre einen Progressionsbericht vorlegen. Die SPD wird auf der Basis dieser Berichte über weitere Maßnahmen zur Kompensation der Wirkungen der Kalten Progression entscheiden.“
Bundestag
18.06.2015
18.06.2015
Gute Nachrichten aus dem Finanzausschuss: Abbau der Kalten Progression
Anfrage an Jens Zimmermann
—Sie haben eine Anfrage oder ein Anliegen, dass Sie mir mitteilen möchten? Kontaktieren Sie mich direkt über dieses Formular:
↓ öffnen
↑ schließen