Von Juni bis August können Bürger:innen für neun Euro ÖPNV und Regionalverkehr deutschlandweit nutzen. Alle Fakten im Überblick.
Um die gestiegenen Belastungen der Bürger:innen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate.
Mit diesem 9-Euro-Ticket sollen die Bürger:innen unmittelbar entlastet, Energieeinsparung ermöglicht und zugleich ein Attraktivitätsschub für den ÖPNV erreicht werden. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt.
- Das personalisierte Ticket gilt im Juni, Juli, August – jeweils bis zum Ende des Monats, in dem es gekauft wurde. Es verlängert sich am Monatsende nicht automatisch.
- Bestandskunden sowie Inhaber:innen von Abotickets werden automatisch auf das neue 9-Euro-Ticket umgestellt.
- Mit dem Ticket kann man in ganz Deutschland den gesamten ÖPNV und Regionalverkehr nutzen. Ausgenommen ist der Fernverkehr mit Bus und Bahn (ICE, IC, EC).
- Falls bereits ein bestehendes Abo inklusive Fahrradmitnahme vorhanden ist, kann man auch mit dem 9-Euro-Ticket kostenlos das Fahrrad mitnehmen. Ansonsten muss man ein Fahrrad-Ticket dazu buchen.
- Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos auf Eurem 9-Euro-Ticket mit. Ab 6 Jahren brauchen sie ein eigenes Ticket.
Den Ländern werden die Merhkosten erstattet: Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes werden die finanziellen Mittel zur Kompensation der durch Fahrgastausfälle zu erwartenden Corona-Schäden im Jahr 2022 (1,2 Milliarden Euro ÖPNV-Rettungsschirm) erhöht, damit wird auch die Grundlage für die Finanzierung der Mehrkosten für das 9-Euro-Ticket (2,5 Milliarden Euro) geschaffen. So sorgt die Ampel-Koalition dafür, dass das 9-Euro-Ticket vor Ort ab dem 1. Juni umgesetzt werden kann.
Das aktuelle Gesetz umfasst noch nicht die im Koalitionsvertrag vereinbarte strukturelle Mehrunterstützung des Bundes für den ÖPNV. Hierzu laufen in Vorbereitung auf den Haushalt 2023 Gespräche zwischen Bund und Ländern, wie diese erhöhte Unterstützung konkret aussehen wird – vor allem mit Blick auf den damit verbundenen Mobilitätspakt über mehr Qualitäten und Angebotsausweitungen. Zudem gibt es Überlegungen zu einer zusätzlichen Finanzierungssäule.