Bundestag
08.04.2020

COVID-19: Mittelstand bekommt Schnell-Kredite

Die Bundesregierung legt bei der Unterstützung für Firmen noch einmal massiv nach. Vor allem mittelständische Unternehmen kommen jetzt schneller und einfacher an Kredite, um Arbeitsplätze und ihre Existenz zu sichern. Man wolle sicherstellen, dass kleine und mittlere Betriebe „durch die schwierige Zeit kommen“, sagte Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz.

Für die Corona-Pandemie gebe es „keine Blaupause“, sagte Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz. Die Bundesregierung beobachte die Situation ständig genau. Mit dem KfW-Schnellkredit lege man jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. „Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen“, so Scholz.

Schnell-Kredit für Mittelstand

Mit dem neuen Kreditprogramm versorgt die Bundesregierung vor allem den Mittelstand schneller und einfacher mit dringend notwendigen Krediten und will damit eine Pleitewelle verhindern. Kredite von bis zu 800 000 Euro pro Firma sollen mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Die Unternehmen dürfen demnach zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und müssen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ aufweisen.

„Wer schon im letzten Jahr wirtschaftlich tätig war. Wer im letzten Jahr schon Umsätze hatte. Wer im letzten Jahr eine ordentliche wirtschaftliche Tätigkeit entrichtet hat. Und wer Gewinn gemacht hat, der kann auch drei Monatsumsätze als Kredit bekommen von der Bank. Von uns dann in diesem Fall zu 100 Prozent verbürgt, so dass keine eigene Bewertung der Bank notwendig ist“, sagte Scholz. Mit dieser 100-Prozent-Verbürgung sei eine ganz schnelle Kreditvergabe möglich.

Darum geht´s

  • Antragsberechtigt sind Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Sie müssen mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
  • Die Kredithöhe liegt bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 – maximal jedoch pro Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei 500 000 Euro, bei Unternehmen über 50 Beschäftigten bei 800 000 Euro.
  • Es wird eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die staatliche Förderbank KfW und damit den Bund geben.
  • Die Firma muss zuvor Gewinn gemacht haben – im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre.
  • Die Hausbank prüft dies sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung.
  • Die Firma muss außerdem mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
  • Bei dem neuen Programm soll die Laufzeit der Kredite bei zehn Jahren liegen – beim bisherigen KfW-Sonderprogramm sind es fünf Jahre.

Anfrage an Jens Zimmermann


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