Diese Übersicht entspricht meinem Kenntnisstand von Gründonnerstag, den 09. April, 12.00 Uhr und erfasst die wichtigen Maßnahmen auf einen Blick. In den kommenden Tagen werden die Beschlüsse gefasst. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es vom Beschluss bis zum Ausrollen vor Ort einige Tage dauern kann.
Einladung zur Betriebsrätekonferenz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde,
gemeinsam wollen wir über die Anforderungen und Wünsche als Odenwälder Betriebs- und Personalräte an die Politik im Odenwaldkreis, im Land Hessen und auf Bundesebene diskutieren.
Eure Fragen, Eure Kritik und Eure Anregungen sind uns sehr wichtig!
Wir laden Euch daher sehr herzlich ein zur Odenwälder Betriebs- und Personalrätekonferenz am
Dienstag, dem 31. Januar 2023, um 18:00 Uhr im Gasthof
Zur Krone, 64732 Bad König / Zell, Königer Str. 1 (großer Saal)
Vorläufige Tagesordnung:
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch Harald Staier (AfA) und Dr. Jens Zimmermann (MdB).
TOP 2: „ Gute Arbeit, aktiver Klimaschutz und Verteilungsgerechtigkeit – ein Gewerkschaftlicher Jahresausblick“ – Kurzer inhaltlicher Einstieg von Horst Raupp, Regionssekretär des DGB Südhessen (10 Minuten).
TOP 3: Berichte der Betriebs- und Personalräte aus dem Odenwaldkreis.
TOP 4: Bericht aus dem Bundestag von MdB Dr. Jens Zimmermann.
TOP 5: Bericht aus dem Odenwaldkreis vom Landrat Frank Matiaske
(5 Minuten).
TOP 6: Diskussion / Erwartungen / Änderungswünsche an die Politik im Bund, Land und Kreis.
Wir würden uns über ein zahlreiches Erscheinen und eine rege Diskussion sehr freuen!
Solidarische Grüße
Harald Staier und Sybille Diehl Dr. Jens Zimmermann
Vorsitzende der SPD-AfA UB-Odenwaldkreis Mitglied des Bundestages (MdB)
Stellenausschreibung – Wissenschaftliche Mitarbeiter:in (w, m, d) in Vollzeit in Berlin
Für mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Wissenschaftliche Mitarbeiter:in (w, m, d) in Vollzeit.
Ein faires Lieferkettengesetz – Diskussion mit Dr. Sascha Raabe und Dr. Jens Zimmermann am 13. August
Ein faires Lieferkettengesetz – Zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zehn Jahre nach Einführung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte machen wir mit dem im Juni beschlossenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutlich: Für die Einhaltung von Menschenrechten entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten sind die Unternehmen verantwortlich – nicht nur der Staat.
Darüber, was dieses Gesetz konkret beinhaltet und wie wir damit weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen schaffen, möchten Dr. Sascha Raabe und Dr. Jens Zimmermann mit Ihnen am Freitag, den 13. August von 17.30 – 18.30 Uhr unter freiem Himmel im Bubenschulhof Seligenstadt (Große Maingasse 7, 63500 Seligenstadt) reden.
Sascha Raabe hat sich wie kaum ein anderer Politiker für das Lieferkettengesetz und die Rechte der Beschäftigten der Länder des globalen Südens eingesetzt. Für die SPD ist klar:
Wir wollen unseren Wohlstand nicht länger auf der Ausbeutung von Menschen, insbesondere auch von Kindern, aufbauen. Wir bieten der Europäischen Union eine gute Vorlage für faire Wettbewerbsbedingungen in Produktion und globalem Handel für eine gerechtere Globalisierung.
Das Gesetz ist ein Meilenstein, für das viele Organisationen und Initiativen aus den Bereichen Menschenrechts- und Umwelt-, Entwicklungs- und Frauenpolitik engagiert gekämpft haben. Gleiches hat die SPD-Bundestagsfraktion getan. Gegen den Widerstand weiter Teile der CDU/CSU-Fraktion haben wir das Gesetz erfolgreich vorangetrieben.
Info-Gespräch für Vereine: Unser Einsatz für das Bürgerschaftliche Engagement (16. Juni, 17.30 Uhr)
Die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements ist für uns sozialdemokratisches Selbstverständnis. Wir freuen uns deshalb, dass es uns gelungen ist wichtige Änderungen für die Vereine durchzusetzen: Von der Aufstockung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale hin zur Ausweitung der förderungswürdigen Zwecke (u.a. um Freifunk und Klimaschutz) hat unser Finanzminister Olaf Scholz wichtige Vorhaben für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt.
Wir wissen, dass Rechnungen des Transparenzregisters in den vergangenen Monaten bei vielen Vereinen für Aufsehen und Missmut gesorgt haben. Deshalb sind wir auch hier froh Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine gute Lösung für alle gemeinnützigen Vereine gefunden haben, die noch diese Woche im Deutschen Bundestag beschlossen wird.
Diese Verbesserungen für die Vereine möchten wir Ihnen gerne vorstellen und laden Sie herzlich zu einem Info-Gespräch mit Dr. Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter für das Thema Transparenzregister, und Svenja Stadler, Sprecherin der SPD-Bundestags-fraktion für das Thema Bürgerschaftliches Engagement, ein:
Mittwoch, den 16. Juni, 17:30 -18.30 Uhr (via Webex, Einwahldaten siehe unten)
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Gerne können Sie diese Informationen mit weiteren interessierten Vereinen und ehrenamtlich Tätigen teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Zimmermann
Mitglied des Deutschen Bundestages, Berichterstatter für das Transparenzregister
Svenja Stadler
Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement
Login-Daten: Info-Gespräch für Vereine (16. Juni, 17:30 Uhr)
Meeting-Kennnummer: 163 814 6314
Passwort: KRnZiNR5F46
Wichtige Hinweise:
. eine Anmeldung ist für die Teilnahme nicht notwendig
. nutzen Sie Webex das erste Mal, empfiehlt sich ein (kostenfreier) Download der Software, Sie können Webex aber auch im Browser nutzen
. bitte melden Sie sich mit Ihrem vollständigen Namen und einem Hinweis auf Ihren Verein an
. bitte schalten Sie ihr Mikrofon bei Eintritt in die Videokonferenz aus
. Fragen können über den Chat oder die Handhebe-Funktion gestellt werden
Regeln und Gesetze für 2021
Auch im neuen Jahr 2021 ändern sich einige zahlreiche Gesetze und Regelungen – viele können für Verbraucher und Steuerzahler von Vorteil sein: So wird der Soli abgeschafft, sowie Kindergeld und Mindestlohn erhöht. Viele Neuerungen, die 2021 in Kraft treten, zeigt die SPD-Bundestagsfraktion hier: Gesetzesvorhaben und Neuregelungen der Bundesregierung im Jahr 2021 .
Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann macht mit beim Bundesweiten Vorlesetag am 20. November 2020
Der Bundesweite Vorlesetag ist das größte Vorlesefest Deutschlands: Über eine halbe Millionen Menschen haben im letzten Jahr teilgenommen und ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens gesetzt. Auch im Jahr 2020 lesen wieder zahlreiche Bücherfreunde und Prominente aus Kinderbüchern vor. Mit dabei ist auch SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann. „In diesem Jahr ist vieles anders – auch der Bundesweite Vorlesetag. Da ich leider nicht wie gewohnt im gemütlichen Beisammensein Kindern einer Kindertagesstätte aus meinem Wahlkreis vorlesen kann, werde ich dieses Jahr digital vorlesen. Passend zum diesjährigen Lesethema „Europa und die Welt“ lese ich das Buch „Mein Zug hält auf der ganzen Welt“. Diese spannende Geschichte können Sie sich zusammen mit Ihren Kindern, Enkeln, Neffen und Nichten ab sofort unter www.jens-zimmermann.org/lesen/ /anhören so Zimmermann und ergänzt, warum er die Aktion unterstützt: „Vorlesen macht einfach Freude, das gilt für Groß und Klein. Kinder sind plötzlich ganz aufmerksam und neugierig. Sie wollen wissen, was in der Geschichte passiert. Ich finde, der Bundesweite Vorlesetag bietet eine tolle Gelegenheit, die Bedeutung des Vorlesens in den Mittelpunkt zu stellen. Es geht mir auch darum, den Kindern Vorfreude aufs Lesenlernen zu machen. Sie sollen später gern zum Buch greifen. Das Vorlesen regt die Fantasie an, fördert die Sprach- und Leseentwicklung der Kinder und öffnet damit Bildungschancen für eine erfolgreiche Zukunft.“
Dr. Jens Zimmermann lädt zur Telefonsprechstunde am 22. Oktober ein
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann lädt ein zur nächsten Telefonsprechstunde am Donnerstag, den 22. Oktober von 18:00 -19:30 Uhr ein. „Das persönliche Gespräch mit den Menschen ist mir sehr wichtig. Egal, ob es um bundespolitische Fragen und Themen oder persönliche Anliegen geht – ich nehme mir Zeit und freue mich, wenn wir gemeinsam diskutieren und Lösungen finden“, so der Abgeordnete. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter 06078 – 9173142 wird gebeten. Anfragen können gern auch per Mail gestellt werden unter jens.zimmermann.ma03@bundestag.de
Die “Lage der Fraktion” – wir starten unseren neuen Podcast
Jetzt hören und abonnieren!
In Folge 1 geht es um das Thema Digitalpolitik. Elvan Korkmaz-Emre und Jens Zimmermann reden über das mobile Internet, die Lehren der Corona-Krise – und erklären, warum der Datenschutz ein Image-Problem hat.
Die SPD-Fraktion gibt es jetzt auch zum Hören: Im Oktober haben wir unseren eigenen Podcast gestartet! Die “Lage der Fraktion” ist die neue sozialdemokratische Plauderrunde zur Bundespolitik: Was haben wir vor? Was bringen wir voran? Und wo hakt es vielleicht auch noch? (Versprochen: Wenn irgendwo Interna ausgequatscht werden, dann hier!)
In Folge 1 der “Lage der Fraktion” geht es ausführlich um das Thema Digitalpolitik. Elvan Korkmaz-Emre und Jens Zimmermann, die beiden Sprecher*innen unserer AG Digitale Agenda, sind die beiden Premierengäste.
Was genau ist eigentlich Digitalpolitik? Warum ist unser Internet so schlecht? Was lernen wir aus der Corona-Krise? Ist Datenschutz insgesamt eine gute Sache? Wo stehen wir beim Thema Uploadfilter? Und: Veranstalten wir zufällig am 14./15. Oktober einen großen Digitalkongress mit dem Titel “Unsere digitale Zukunft”, zu dem sich die Leute ab sofort anmelden können? (www.spdfraktion.de/sozialdigital)
Wo findet man den Podcast?
Fast überall, wo es Podcasts gibt: Spotify, iTunes, Deezer oder hier im RSS-Feed. Am besten gleich abonnieren.
“Wir wollen massiv in den sozialen Zusammenhalt investieren”
Den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie setzt die Regierung eine Investitionsoffensive entgegen. Sie will 2021 rund 55 Milliarden Euro investieren – deutlich mehr als vor der Krise. Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sehr viel Geld in die Hand, um die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mit aller Kraft abzumildern. Wenn Deutschland jetzt sparen und nicht investieren, würden wir unsere Wirtschaft abwürgen und unkalkulierbare Folgekosten riskieren.
Der Entwurf trage eine klar erkennbare soziale Handschrift, mit einem Staat als starken Partner in dieser schwierigen Zeit. Dafür will der Bund 96,2 Milliarden Euro an Krediten aufnehmen für das kommende Jahr.
Der von Olaf Scholz entworfene Haushalt wird in den kommenden Wochen von den Abgeordneten beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion schaut genau hin, wo aus unserer Sicht noch Anpassungsbedarf besteht und wo wir vielleicht auch Geld besser investiert bekommen, als es einige Ministerien sich aktuell gedacht haben. Ziel ist es am Ende einen Haushalt zu formen, der „massiv in die Zukunft und den sozialen Zusammenhalt unseres Landes investiert, damit wir stärker aus der Krise kommen, als wir reingegangen sind.“
Wie hoch verschuldet sich der deutsche Staat genau?
Für 2020 wird die Schuldenquote in Deutschland auf rund 75 Prozent ansteigen. Damit liegt das Land zwar über den europäischen Fiskalregeln von 60 Prozent Neuverschuldung, schneidet im Vergleich zu anderen Ländern aber immer noch deutlich besser ab.
Die Bundesregierung plant für 2021 rund 47 Milliarden Euro sowie für 2021 bis 2024 rund 91 Milliarden Euro an Mehrausgaben. Gleichzeitig sind gegenüber der bisherigen Finanzplanung aufgrund des Einbruchs des Wirtschaftswachstums aufgrund der Pandemie massive Steuermindereinnahmen zu verkraften (in 2021: 42,2 Milliarden Euro, von 2021 bis 2024: 127,7 Milliarden Euro). Der Bund plant deshalb zur Finanzierung seiner Mindereinnahmen und Mehrausgaben für das kommende Jahr rund 96,2 Milliarden Euro an neuen Krediten aufzunehmen.
Ist diese hohe Verschuldung verfassungsgemäß? Die Verfassung sieht doch eine Schuldenbremse vor.
Es ist möglich, von der Schuldenbremse unter bestimmten Bedingungen abzuweichen. Aufgrund der historischen Herausforderungen durch die Pandemie empfiehlt die Bundesregierung, für das Jahr 2021 wie bereits 2020 eine Ausnahme von der Schuldenregel vorzusehen. Denn das Ausmaß der Krise erfüllt aus Sicht der Bundesregierung auch 2021 die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes. Sie schlägt die Rückführung der die zulässige Kreditobergrenze überschreitenden Verschuldung im Zeitraum von 2026 bis 2042 vor. In den kommenden Jahren soll die Neuverschuldung weiter deutlich zurückgefahren werden, bis sie im Jahr 2024 nur noch 5,2 Milliarden Euro betragen soll. Wenn sich die Wirtschaft so erhole wie derzeit prognostiziert sei es realistisch, dass die Schuldenbremse ab 2022 wieder eingehalten werden könne, sagt Haushaltsexperte Dennis Rohde.
Können wir uns diese hohen Ausgaben leisten?
Die Haushaltslage ist dem Finanzministerium zufolge trotz der historischen Herausforderung durch die Pandemie zu bewältigen. Nicht zuletzt die verantwortungsvolle, sparsame Finanzpolitik der letzten Jahre habe Deutschland eine starke und konsequente Antwort auf den wirtschaftlichen Einbruch ermöglicht. Zum Vergleich: In Folge der internationalen Finanzkrise 2008/2009 haben die gesamtstaatlichen Schulden ihren bisherigen Höchstwert von 82,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreicht – diese Schuldenquote ist bis Ende 2019 auf unter 60 Prozent reduziert worden, den europäischen Referenzwert. „Die Haushaltspolitik der vergangenen Jahre ist Grundstein dafür, dass wir heute und morgen weiter aus dem Vollen schöpfen können“, sagt Dennis Rohde.
Auch international stehe das Land mit seiner kraftvollen fiskalischen Reaktion gut da, berichtet das Finanzministerium. Deutschland habe gleichzeitig die niedrigste Schuldenquote der G7-Staaten. „Wir haben die öffentlichen Finanzen im Griff. Wir ergreifen die notwendigen Maßnahmen mit Augenmaß und großer haushalterischer Verantwortung. Und stellen gleichzeitig die Weichen, um unser Land, unsere Wirtschaft und die Beschäftigten gut für die Zukunft zu wappnen“, schreiben die Experten aus dem Bundesfinanzministerium.
Wie hoch ist die Investitionsoffensive?
Den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie setzt die Regierung eine Investitionsoffensive entgegen. Sie will 2021 rund 55 Milliarden Euro investieren – deutlich mehr als vor der Krise. Insgesamt sieht der Regierungsentwurf im Zeitraum 2020 bis 2024 Investitionen in Höhe von 270,5 Milliarden Euro vor. Die Investitionsausgaben seien von heute seien die Steuereinnahmen von morgen, argumentiert das Finanzministerium. „Wir stärken die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und stützen so die Konjunktur und damit Beschäftigung“, so Olaf Scholz. „Zum anderen sichern wir Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit von morgen und machen unser Land fit für die anstehenden Herausforderungen, insbesondere die Gestaltung der Digitalisierung und den Kampf gegen den Klimawandel“. Dies sei ganz im Interesse zukünftiger Generationen.
In welchen Bereichen wird wieviel investiert?
Um das Land für die Zukunft zu rüsten, werden Künstliche Intelligenz und Quantentechnologie mit jeweils zwei Milliarden Euro gefördert, für den Krankenhaus-Zukunftsfonds sind drei Milliarden Euro vorgesehen. Im Bereich der digitalen Infrastruktur ist es wichtig, die Kommunikationstechnologie am Puls der Zeit zu halten. Der Bund wird in den Jahren 2021 bis 2024 mindestens zwei Milliarden Euro in den Roll-Up von 5G, perspektivisch 6G, investieren.
Auch der Bereich Verkehr soll in den kommenden Jahren umgebaut werden, er ist der größte Investitionsblock im Haushalt 2021: Ganze 18,6 Milliarden Euro werden in die Schiene, Straße, Wasserstraße fließen. Der Fokus wird dabei auf die klimafreundliche Schiene gerichtet. Dabei soll nicht nur mit dem Schnellläuferprogramm „Digitale Schiene“ die Digitalisierung der Stellwerke beschleunigt, sondern auch der Mobilfunk-Ausbau entlang der Schiene mit einem höheren Etat vorangetrieben werden.
In der Wirtschafts- und Energiepolitik sollen auch in Zukunft Ökonomie, Ökologie und Soziales miteinander vereint werden. Bis 2024 werden 1,5 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie sowie für innovative Forschung und Entwicklung bereit gestellt. Wissenschaft und Wirtschaft sollen bei ihrer Gemeinschaftsaufgabe unterstützt werden, die notwendigen Transformationsprozesse anzukurbeln und Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Wasserstoffstrategie stellt die Weichen für den Aufbau einer ökonomisch erfolgreichen und nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft, die beispielsweise für eine nachhaltige Stahl- und Chemieproduktion entscheidend sein wird. In den Jahren 2021 bis 2024 wird unsere Strategie mit 6,8 Milliarden Euro umgesetzt.
Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich das Gebot eines starken Sozialstaats. Den Zugang zum Kurzarbeitergeld deutlich zu erleichtern, war goldrichtig. Denn so konnten Millionen von Arbeitsplätzen gerettet werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch künftig handlungsfähig bleibt, muss sie schuldenfrei in das Jahr 2022 starten können. Der Bund wird deswegen der BA das gewährte Darlehen am Jahresende 2021 erlassen bzw. unterjährige Liquiditätshilfen in einen Zuschuss umwandeln, sofern die BA nicht über genug eigene finanzielle Ressourcen verfügt. Finanzminister Olaf Scholz plant mit einem Zuschuss in Höhe von 3,1 Milliarden Euro.
Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist bezahlbarer Wohnraum die Voraussetzung. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder bis 2024 mit jährlich einer Milliarde Euro beim Sozialen Wohnungsbau. Außerdem sind im kommenden Jahr knapp 900 Millionen Euro für das Baukindergeld vorgesehen, mit dem der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern gefördert wird. Bis ins Jahr 2024 wachsen die Mittel auf jährlich 970 Millionen Euro an.
Und auch an anderer Stelle werden Familien und Alleinerziehende unterstützt. Neben dem Kinderbonus und der Erhöhung des Zuschlags für Alleinerziehende wird auch eine erstklassige Kinderbetreuung gefördert: Für das Programm Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung sind in den Einzelplänen des Bundesfamilien- sowie des Bundesbildungsministerium im Jahr 2021 erneut jeweils 500 Millionen Euro Zuführung in ein noch zu errichtendes Sondervermögen veranschlagt. Weitere 500 Millionen Euro sind für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau vorgesehen.
Gerade in Zeiten der Krise müssen die Kommunen handlungsfähig bleiben – trotz ihrer massiven Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr, die Bund und Länder 2020 ausgleichen. Zusätzlich wird sich der Bund dauerhaft in stärkerem Maße an den Kosten der Unterkunft (KdU) für Arbeitssuchende beteiligen. Die entsprechenden Ausgaben für den Bund werden im Jahr 2021 insgesamt 34,4 Milliarden Euro betragen und bis 2024 auf jährlich 36,1 Milliarden Euro anwachsen.
Für die innere Sicherheit steigen die Mittel gegenüber dem bisherigen Finanzplan erneut an: auf rund 6,9 Milliarden Euro im Jahr 2021. Wesentlich für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land sind Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Sie aktiv zu fördern muss uns etwas wert sein. Die Mittel hierfür wollen wir deshalb mit 151 Millionen Euro mehr als verdoppeln.
Mit dem europäischen Wiederaufbaupaket ist es gelungen, eine neue Phase der Solidarität in Europa einzuläuten. In den kommenden Jahren erhält der Bund aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility) Einnahmen in Höhe von knapp 23 Milliarden Euro. Mit dem Ziel eines ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten Aufschwungs will die Regierung diese Mittel für Reformen und öffentliche Investitionen verwenden. Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Mittel für die digitale und klimafreundliche Transformation der Wirtschaft im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zu nutzen. In den kommenden Wochen wird die Bundesregierung hierzu einen nationalen Aufbauplan erarbeiten.
Und auch jenseits der europäischen Grenzen übernimmt Deutschland Verantwortung: Mit zusätzlichen Mitteln von insgesamt rund 3,85 Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe werden die Ausgaben im Jahr 2021 gegenüber der bisherigen Finanzplanung deutlich erhöht. Damit steigt der Beitrag aus dem Bundeshaushalt an den direkten deutschen Aufwendungen für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ein weiteres Mal an.
Der Verteidigungshaushalt wird gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 1,6 Milliarden Euro aufgestockt und verstetigt. Hinzu kommen im Jahr 2021 insgesamt 1,2 Milliarden Euro der insgesamt mit dem Konjunkturprogramm vorgesehenen 3,7 Milliarden Euro für konjunkturstützende Maßnahmen.
Städte und Gemeinden werden entlastet
Gewerbesteuerausfälle
Städte und Gemeinden müssen ihre Aufgaben auch in Zukunft stemmen können – damit die Menschen vor Ort gute Lebensbedingungen vorfinden. Doch allein in diesem Jahr haben die Kommunen wegen der Corona-Krise rund zwölf Milliarden Euro weniger Gewerbesteuer eingenommen. Diese Einbußen will die Koalition gemeinsam mit den Ländern ausgleichen. Damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt, gute Arbeit und hohe Lebensqualität gesichert ist.
Zusätzlich übernimmt der Bund auf Drängen der SPD-Fraktion hin einen höheren Anteil bei den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung. Sie belasten Kommunen gerade in Ballungsgebieten. Das sind nochmal 3,4 Milliarden Euro – dauerhaft, jedes Jahr.
Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Konjunkturpaket ein ganz besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm in Milliardenhöhe entlastet. Am Donnerstag hat der Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen beschlossen, mit denen wesentliche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden:
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage der Kommunen abzumildern, erhalten sie einen pauschalen Ausgleich für die Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Der Bund übernimmt davon die Hälfte in Höhe von 6,134 Milliarden Euro. Die andere Hälfte tragen die Länder.
Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet sie der Bund bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 74 (statt 50 Prozent) der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das entlastet die Kommunen mittelfristig um etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Der Bund stärkt die Haushalte der neuen Länder. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent an den Kosten der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Dadurch sollen finanzielle Spielräume entstehen, um kommunale Investitionen zu stärken.
Mit diesen Entlastungen werden bei den Kommunen wichtige Investitionsspielräume geschaffen und damit wichtige Impulse für die Konjunktur gegeben. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen. Mit einem der beiden Gesetzentwürfe werden dafür die einfachgesetzlichen Grundlagen geschaffen. Der andere Gesetzentwurf sieht Änderungen des Grundgesetzes vor, um die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Darüber hinaus setzt sich die SPD-Fraktion weiter dafür ein, Kommunen von Altschulden zu entlasten. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich: „Die Union steht hier bedauerlicherweise weiter auf der Bremse. Aber wir werden hartnäckig bleiben, denn auf Dauer ist Kaputtsparen teuer.“
Die Grundrente kommt. Respekt!
Anerkennung für Lebensleistung
Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Koalitionsvertrag die Einführung der Grundrente durchgesetzt. Jetzt hat das Parlament die Grundrente beschlossen. Am 1. Januar 2021 tritt sie in Kraft.
Konkret bedeutet das: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, die ein niedriges Einkommen hatten und davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten hatten, erhalten einen Zuschlag auf ihre Rente. Davon profitieren vor allem viele Frauen und verhältnismäßig viele Menschen in Ostdeutschland.
Wer hat Anspruch auf Grundrente?
Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen für mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Sie beruht auf den sogenannten Entgeltpunkten (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden und aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Entsprechen diese Entgeltpunkte einem Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, werden sie hochgewertet. Aus diesem Zuschlag an Entgeltpunkten ergibt sich die Höhe der Grundrente, die zusätzlich zum regulären Rentenanspruch ausgezahlt wird. Dabei wird sichergestellt, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist. So findet sich das Äquivalenz-prinzip auch bei der Grundrente wieder.
Was bedeutet das im Detail?
Die gesetzliche Rente wird um einen Grundrentenzuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.
Zu den „Grundrentenbewertungszeiten“ zählen nur diejenigen Grundrentenzeiten, die mindestens einen Wert von 0,025 EP/Monat (0,3 EP/Jahr) aufweisen. Liegt der Durchschnittswert der in der Rentenversicherung versicherten Verdienste aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (entspricht jährlich 0,8 EP), wird für bis zu 35 Jahre ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Die Rente wird bei Vorliegen von mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes hochgewertet, maximal jedoch auf 0,8 EP, und sodann wird der so ermittelte Wert mit dem Faktor 0,875 multipliziert. Ab dem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.
Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren wird ein aufwachsender Grundrenten-Zuschlag gewährt: Bei 33 Jahren wird der EP-Durchschnittswert auf bis zu 0,4 EP hochgewertet. Mit jedem weiteren Monat an Grundrentenzeiten erhöht sich der maximale Aufstockungsbetrag kontinuierlich, bis er bei 35 Jahren 0,8 EP erreicht.
Ein Beispiel: Eine Leipziger Bauingenieurin hat bis zum Mauerfall gut verdient, wurde jedoch arbeitslos, als ihre Firma insolvent ging. Nach ein paar Jahren fand sie wieder Arbeit in unterschiedlichen Bereichen – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich nach 39 Beitragsjahren somit nur auf 778 Euro (brutto). Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mindestens 33 Jahren an „Grundrentenzeiten“, sodass sie mit der Grundrente auf eine Monatsrente von 982 Euro kommt.
Lebensleistung statt Bedürftigkeit
Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.
Die SPD-Fraktion hat deshalb Wert daraufgelegt, dass keine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen legen müssen. Die Grundrente wird ohne Antrag automatisch ausgezahlt. Um die Grundrente so zielgenau wie möglich auszugestalten, ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen (zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge oder Mieteinnahmen) oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag liegt bei 1.250 Euro bei Alleinstehenden und bei 1.950 Euro bei Paaren. Berücksichtigt werden dabei auch der steuerfrei gestellte Anteil der Rente und der Versorgungsfreibetrag. Der übersteigende Betrag wird dann zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird zusätzlich das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Dies soll einfach und bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenab-gleich mit dem Finanzamt erfolgen.
Die Anerkennung der Lebensleistung geht aber über die Grundrente hinaus. Daher werden Freibeträge auch bei der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und beim Wohngeld eingeführt. Voraussetzung ist, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Damit wird sichergestellt, dass langjährigen Versicherten monatlich mehr zur Verfügung steht als der aktuelle Grundsicherungsbedarf. Die Freibeträge betragen jeweils ma-ximal 216 Euro.
Die Einführung der Grundrente ist ein sozialpolitischer Meilenstein, der dazu beitragen soll, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem zu stärken. Ein Anspruch auf Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 bestehen. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.
Wann und Wo: Der kleinste Biergarten der Welt 2020
An folgenden Tagen und Orten ist Jens Zimmermann mit seinem „kleinsten Biergarten der Welt“ vor Ort:
Sa. 08.08. / Am „Alter Fähranleger“ in Hainburg, 15:00-17:00
Mo. 10.08 / Neben dem „Elisje“ Haus (Friedrich-Ebert-Str.) in Schaafheim, 17:00-19:00
Di. 11.08. / Vor der „Schloß-Parfümerie“ (Werner-von-Siemens-Str.) in Erbach, 16:00-18:00
Do. 13.08. / Auf dem „Netto-Parkplatz“ in Otzberg-Lengfeld, 17:00-19:00
Sa. 15.08. / Auf dem Festplatz neben dem Bubenschulhof in Seligenstadt, 15:00-17:00
Mo. 17.08. / Auf dem Dorfplatz in Michelstadt-Vielbrunn, 16:30-19:30
Mi. 19.08. / Am „Hoaschter Treff“( Wald-Amorbacher Str. 2) in Breuberg-Hainstadt, 17:00-19:00
Fr. 21.08. / Vor dem Strandbad in Rodgau-Nieder-Roden, 15:00-17:00
Sa. 22.08./ Vor dem Bürgerbüro am Markplatz (Markt 3) in Groß-Umstadt, 10:00-12:00
Dr. Jens Zimmermann lädt zur Telefonsprechstunde am 6. Juli ein
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann lädt ein zur nächsten Telefonsprechstunde am Montag, den 6. Juli von 17:00 -19.00 Uhr ein. „Das persönliche Gespräch mit den Menschen ist mir sehr wichtig. Egal, ob es um bundespolitische Fragen und Themen oder persönliche Anliegen geht – ich nehme mir Zeit und freue mich, wenn wir gemeinsam diskutieren und Lösungen finden“, so der Abgeordnete. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter 06078 – 9173142 wird gebeten. Anfragen können gern auch per Mail gestellt werden unter jens.zimmermann.ma03@bundestag.de
„Tag der kleinen Forscher“ am 16. Juni 2020 – Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann ruft zum Mitmachen auf
Am 16. Juni findet in diesem Jahr der „Tag der kleinen Forscher“ 2020 statt. Das Motto lautet: „Von der Quelle bis ins Meer – Wasser neu entdecken!“. „Trotz Corona rufe ich alle Kitas, Horte und Grundschulen in meinem Wahlkreis dazu auf, sich mit Forscherideen und Aktionen an diesem Tag zu beteiligen. Alle Eltern, Großeltern und Verwandte sind ebenfalls herzlich eingeladen, mit den Kindern zu Hause zu forschen und zu experimentieren. Auch ich werde den „Tag der kleinen Forscher“ unterstützen und ein eigenes Forscherprojekt starten. Mein Forscherergebnis können Sie sich gerne ab dem 16.Juni 2020 auf meiner Homepage www.jens-zimmermann.org anschauen. Spielerisch zu lernen, geht nie wieder so leicht wie in jungen Jahren. Ich bin jedes Jahr aufs Neue begeistert mit welchem Eifer die Kinder bei der Sache sind. Gerade in der Coronazeit bieten die kindgerechten Vorschläge für Experimente Abwechslung“, sagt Jens Zimmermann. Auf der Aktionswebseite www.tag-der-kleinen-Forscher.de stehen den Kindern zahlreiche Forscherideen und Experimente zur Verfügung, die zu Hause ganz einfach ausprobiert werden können. „Gerade jetzt ist es mir besonders wichtig allen Erzieherinnen und Erziehern zu danken, die derzeit den Betrieb in den Kitas wieder zum Laufen bringen und natürlich allen Eltern und Kindern, die so viel Geduld aufgebracht haben.“ so Zimmermann abschließend.
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 08.06.2020)
Bis zu 20 Wochen Lohnfortzahlung für Eltern
Der Bundesrat hat der Verlängerung des Lohnersatzes für Eltern, die durch die Corona-Krise ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit können, zugestimmt. Das bedeutet: insgesamt bis zu 20 Wochen Lohnersatz, statt bisher 6 Wochen. Mehr Informationen gibt es hier.
COVID-19: Aktuelle Informationen zu Corona-Pandemie (Stand: 05.06.2020)
Stark aus der Krise
Kraftvoll, mutig und klug, und immer die Menschen im Fokus – nur so kommen wir gemeinsam gut aus der Krise. Alle Kräfte mobilisieren und die richtigen Entscheidungen treffen. 130 Milliarden Euro für große Schritte hin zu mehr Zusammenhalt, für eine moderne, umweltfreundliche Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und starke soziale Sicherheit! Die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans zum roten Konjunkturprogramm.
Parlamentarisches Patenschafts-Programm – Bewerbungsphase für das Programmjahr 2021/2022 hat begonnen!
Als „Junior Botschafter“ in der USA leben und lernen
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann ruft Schüler und junge Berufstätige auf, sich für ein Stipendium im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms zu bewerben.
„Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin bekommt einen intensiven Einblick in die Gesellschaft und die deutsch- amerikanischen Beziehungen werden mit den Junior-Botschaftern ein Stück weiter vertieft. Dieses Programm liegt mir in diesen turbulenten Zeiten besonders am Herzen, gerade weil es im laufenden und kommenden Programmjahr aufgrund der Corona-Epidemie zu Veränderungen im Ablauf kommen musste“, so Dr. Jens Zimmermann, der aber für das Programmjahr 2021/2022 zuversichtlich in die Zukunft blickt.
Ziel des Programms ist es, der jungen Generation die Bedeutung der freundschaftlichen Zusammenarbeit beider Länder auf Basis gemeinsamer Werte anschaulich zu vermitteln und mit Unterstützung der Stipendiaten einen Beitrag zur Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern zu leisten.
Während des Aufenthaltes leben die Stipendiatinnen und Stipendiaten in einer Gastfamilie. Schülerinnen und Schüler besuchen eine amerikanische High School, Berufstätige und Auszubildende besuchen ein Community College und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten.
Angesprochen sind interessierte Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2003 und dem 31. Juli 2006 geboren sind und zum 31. Juli 2021 ihre Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen haben, und Berufstätige und Auszubildende, die nach dem 31. Juli 1996 geboren sind und bis zum Stichtag der Ausreise 31.07.2021 eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Die Abgabefrist endet am 11.09.2020.
Interessierte können sich über www.bundestag.de/ppp online bewerben oder im Wahlkreisbüro Groß-Umstadt (Markt 3, 64823 Groß-Umstadt) weitere Informationen erhalten.
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 25.05.2020)
Konjunkturpaket: Solidarisch in die Zukunft investieren
Die SPD will mit einem umfangreichen Konjunkturpaket das Land wieder in Schwung bringen – aber auf neuen Bahnen, nicht auf ausgetretenen Pfaden. Ziel muss sein, jetzt die Weichen für eine gerechtere, klimafreundlichere, krisen- und zukunftsfeste Gesellschaft und Wirtschaft zu stellen. Und besonders Familien zu fördern. „Wir wollen die Wirtschaft punkt- und zielgenau fördern – mit klaren Erwartungen verbunden“, sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans am Montag. Jetzt mehr erfahren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 19.05.2020)
Urlaub am Mittelmeer rückt näher
Die Chancen auf Urlaub am Mittelmeer steigen: Bundesaußenminister Heiko Maas verständigte sich am Montag mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus zehn der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen darauf, auf eine Öffnung der Grenzen für Touristen bis zum Sommerbeginn hinzuarbeiten. „Wir wollen Schritt für Schritt in die Normalisierung zurück“, sagte Maas. Jetzt weiterlesen!
Mit Konjunkturhilfen vor allem Frauen unterstützen
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey macht sich dafür stark, Familien in der Corona-Krise weiter zu unterstützen. Dazu spricht sie sich für eine verlängerte Lohnfortzahlung für Eltern aus, die wegen geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können. Die Lohnfortzahlung sieht im Moment Folgendes vor: Wer wegen der Corona-Krise seine Kinder betreuen muss und nicht arbeiten kann, erhält für sechs Wochen 67 Prozent seines Nettoeinkommens.
Zudem verlangte Giffey im Interview mit den ARD-Tagesthemen am Montagabend, dass mögliche Konjunkturhilfen in der Coronakrise vor allem Frauen zugute kommen. „Wenn wir Konjunkturprogramme auflegen, dann müssen wir sie so gestalten, dass gerade auch die Frauen berücksichtigt werden.“ Es gehe jetzt darum, „wie wir genau diejenigen, die jetzt in den Sorgeberufen aber auch in der familiären Sorgearbeit sehr, sehr viel leisten, auch bei den Konjunkturmaßnahmen unterstützen“.
SPD will Kommunen zum Konjunkturmotor machen
Die SPD will Städte und Gemeinden in der Corona-Krise helfen und viele von erdrückenden Altschulden befreien. Das ist wichtig, wenn die Wirtschaft wieder anspringen soll. Denn: Der größte Teil der öffentlichen Investitionen wird von den Kommunen geleistet.
Jetzt mehr über den Rettungsschirm für Kommunen erfahren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 18.05.2020)
Steuerschätzung und Konjunturpaket: Jetzt in unsere Zukunft investieren
Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht das Land trotz sinkender Steuereinnahmen gut gewappnet: „Dank der guten Haushaltspolitik der vergangenen Jahre ist die Corona-Krise finanziell zu bewältigen.“ Zugleich kündigt er für Anfang Juni ein Konjunkturprogramm an, das neuen Schwung bringen soll. Es geht um mutige Investitionen in Arbeitsplätze, Wirtschaft, Familien, Kommunen, Schulen, Digitalisierung und Infrastruktur. Jetzt informieren!
Kurzarbeitergeld wird erhöht
Der Bundestag hat zusätzliche Unterstützung für Beschäftigte beschlossen: Für die Zeit der Krise wird das Kurzarbeitergeld erhöht, das Arbeitslosengeld verlängert, Familien mit wenig Einkommen werden noch besser unterstützt. Und: Auch die Grundrente wird jetzt im Parlament beraten. Sie verbessert die Lebenssituation für über eine Million Rentnerinnen und Rentner. Mehr erfahren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 14.05.2020)
Nach Lockerung der Grenzkontrollen: Urlaubsreisen wohl ab Mitte Juni
Rechtzeitig vor dem Sommerurlaub sollen die Grenzen nach Österreich, Frankreich und wohl auch Dänemark wieder öffnen. Das Ziel: Freier Reiseverkehr – aber dafür muss die Pandemie mitspielen. Jetzt weiterlesen!
Corona in Schlachthöfen: Arbeitsminister will „aufräumen“
Angesichts der Häufung von Corona-Infektionen in mehreren Schlachthöfen stellt Arbeitsminister Hubertus Heil rechtliche Konsequenzen in Aussicht. Heil kündigte am Mittwoch im Bundestag an, dass das Corona-Kabinett am kommenden Montag strengere Vorschriften beschließen werde. „Wir werden aufräumen mit diesen Verhältnissen.“ Jetzt informieren!
Maas will Reisewarnung schrittweise aufheben – Europa zuerst
Außenminister Heiko Maas will die weltweit geltende Reisewarnung für Touristen schrittweise aufheben und mit europäischen Ländern beginnen. Einen Zeitpunkt dafür nannte er am Mittwoch aber nicht. „Für Europa wird es sicher früher möglich sein, die Reisewarnung aufzuheben als für andere Reiseziele – vorausgesetzt, dass sich der jetzige positive Trend in vielen Ländern verstetigt“, sagte Maas.
Der Außenminister hatte am 17. März die Reisewarnung für alle touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen – ein beispielloser Schritt. Bisher gab es solche Warnungen nur bei einer Gefahr für Leib und Leben, vor allem für Kriegsgebiete wie Afghanistan oder Syrien. Eine Reisewarnung ermöglicht eine kostenlose Stornierung von bereits gebuchten Reisen.
Maas will in den nächsten Tagen Amtskollegen zu einem „Nachbarschaftsdialog“ einladen. Dabei soll darüber gesprochen werden, wie der Reiseverkehr in Europa wieder ermöglicht werden kann. „Ziel muss es sein, das Vorgehen in Europa so gut wie möglich abzustimmen, auch wenn sich die Lage von Land zu Land noch unterscheidet. Wir müssen nicht alle im selben Takt vorangehen, aber eben auch nicht im Wettlauf – und so, dass wir einander nicht auf die Füße treten.“
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 12.05.2020)
Konjunkturpaket mit sozialdemokratischer Handschrift
Wie kommt Deutschland nach der Rezession wieder auf die Beine? Das diskutiert die SPD mit Fachleuten aus allen Bereichen. Erste Ergebnisse sollen bereits Teil der sozialdemokratischen Handschrift im Konjunkturprogramm sein, das die Regierung im Juni vorlegen will.
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COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 11.05.2020)
Corona-Demos: Warnung vor Corona-Verschwörungstheorien
Immer mehr Extremisten von links und rechts, Verschwörungstheoretiker und Reichsbürger sind bei Demonstrationen gegen die Auflagen zum Schutz der Gesundheit vor dem Coronavirus dabei. Die SPD warnt deshalb vor demokratiefeindlichen Tendenzen. „Auf der einen Seite gibt es eine Verunsicherung der Menschen. Es gibt aber offenbar auch immer wieder Kräfte, die genau an dieser Stelle ansetzen wollen, um eine Gesellschaft, eine Demokratie zu destabilisieren“, sagt SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. Es sei aber ein Trugschluss zu glauben, die Corona-Maßnahmen seien gar nicht nötig gewesen.
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COVID-19: AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE (07.05.2020)
Neue Elterngeld-Regelungen stützen Familien in der Corona-Krise
Wegen der Corona-Krise sollen Mütter und Väter keine Abstriche beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag beschloss einen Gesetzentwurf der großen Koalition, der die Berechnungsgrundlage vorübergehend ändert. „Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen“, sagte Familienministerin Franziska Giffey.
Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben.
Unterstützung für Studierende in Corona-Zeiten
Für Studentinnen und Studenten, die wegen der Krise in eine finanzielle Notlage geraten, stellt der Bund 100 Millionen Euro bereit. Und für BAföG-Empfänger*innen wird es attraktiver, in der Corona-Pandemie in systemrelevanten Berufen auszuhelfen. Der Bundestag beschloss Anreize: Wer in der aktuellen Krise neben Studium und Ausbildung eine Aufgabe im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in der Landwirtschaft übernommen oder Arbeitszeit dort aufgestockt hat, dessen Einkünfte sollen nicht auf das Bafög angerechnet werden. Das ausgezahlte BAföG soll trotz dieser Nebeneinkünfte unverändert hoch bleiben. Für Wissenschaftler*innen werden zudem Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert, so dass beispielsweise Forschungsprojekte, die sich wegen der aktuellen Ausnahmesituation verzögern, weitergeführt werden können.
Die SPD hat außerdem durchgesetzt, dass auch Studierende unterstützt werden, die wegen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie zum Beispiel ihren Nebenjob verlieren, aber keinen Anspruch auf BAföG haben. Um sie mit direkten Zuschüssen zu unterstützen, stellt der Bund 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke zur Verfügung. Mit dem Zuschuss können die Studierendenwerke jungen Menschen in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch helfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zudem dafür gesorgt, dass die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinslos gestellt werden.
COVID-19: AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE (06.05.2020)
Weitere Corona-Lockerungen
Das Infektionsgeschehen hat sich gut entwickelt. Deshalb haben Bund und Länder neue Lockerungen unter klaren Auflagen bei Schulen, Kitas, Geschäften, Pflegeheimen, Gastronomie und Sport beschlossen. Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Vizekanzler Olaf Scholz spricht von einem „Signal zur richtigen Zeit“. Du findest alle weiteren Informationen zu den Lockerungsmaßnahmen hier.
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (05.05.2020)
Keine Boni, keine Dividenden: Staatshilfen bekommen strenge Auflagen
Die Bundesregierung will in der Corona-Krise Staatshilfen für Unternehmen über einen Stabilisierungsfonds an strenge Vorgaben knüpfen. So sollen Gewinn- und Dividendenausschüttungen grundsätzlich verboten sein. Der Entwurf einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung sieht vor, dass Gewinn- und Dividendenausschüttungen bei Rekapitalisierungsmaßnahmen sowie umfangreichen Garantien grundsätzlich verboten sind. Auch Boni oder Gratifikationen für sogenannte Organmitglieder und Geschäftsleiter dürfen nicht gewährt werden.
Grundrente ist nächste Woche im Parlament
Gute Nachrichten – und mal nicht zum Thema Corona: Die Grundrente soll in der kommenden Sitzungswoche im Parlament in erster Lesung behandelt werden. Darauf habe sich die SPD-Fraktion mit der Union verständigt, sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich.
Man wolle das „zügig abschließen“, so dass die Grundrente am 1.1.2021 in Kraft treten könne. Ab 2021 sollen die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen aufgebessert werden. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Februar beschlossen. Damit die Pläne Gesetz werden, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
Virologen rechnen mit zweiter und dritter Corona-Welle
Das Robert Koch-Institut (RKI) rechnet mit weiteren Ansteckungswellen. „Das ist eine Pandemie. Und bei einer Pandemie wird dieses Virus so lange Krankheiten hervorrufen, bis 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung infiziert sind“, bekräftigte RKI-Präsident Lothar Wieler am Dienstag in Berlin. Es werde „mit großer Sicherheit“ eine zweite Welle geben, dessen sei sich die Mehrheit der Wissenschaftler*innen sicher. Viele gingen auch von einer dritten Welle aus. Deshalb werde auch die geplante App zur Kontaktnachverfolgung von Infizierten zu einem späteren Zeitpunkt noch gebraucht werden.
COVID-19: Aktuelles und Ihre Anliegen
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
hinter uns liegen schwierige Wochen. Unser Leben wurde buchstäblich auf den Kopf gestellt und hat viel von uns gefordert. Als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Bei allen die unser Land momentan am Laufen halten, aber auch bei allen, die Abstand halten, sich selbst einschränken und damit die Verbreitung des Virus verlangsamen. Auch im Bundestag dreht sich momentan alles um Corona und die Folgen. Unser Ziel ist an erster Stelle der Schutz der Gesundheit. Aber natürlich versuchen wir auch alles dafür zu tun, um Arbeitsplätze zu erhalten und Unternehmen zu retten. Dazu haben wir einen großen Schutzschirm gespannt. Mit 156 Milliarden Euro stellen wir sehr viel Geld zur Verfügung. Das können wir uns dank des sparsamen Umgangs der letzten Jahre leisten. Dennoch ist uns bewusst, dass viele die finanziellen Belastungen spüren.
Beeindruckend ist, trotz aller Sorgen, wie viele kreative Ideen in den letzten Wochen bei uns vor Ort entstanden sind. Seien es Geschäfte und Lokale, die jetzt nach Hause liefern oder Initiativen, die den Einkauf für alle übernehmen, die gerade nicht raus können. Solidarität und Zusammenhalt sind gerade jetzt besonders wichtig und wir alle können auch ein wenig stolz sein, dass wir diese Krise gemeinsam durchstehen. Auf meiner Seite finden Sie nützliche Links zu weiteren Internetseiten und Telefonnummern. In der aktuellen Lage ist mir eine Botschaft wichtig: Scheuen Sie sich nicht um Hilfe zu bitten! Für viele Probleme, ob groß oder klein, gibt es Unterstützung. Gerne können Sie sich auch jederzeit direkt an mich wenden. Natürlich auch mit Hinweisen, was gerade nicht so gut funktioniert und was besser gemacht werden sollte.
Ihr Jens Zimmermann
COVID-19: Kompakte Informationen zu politischen Maßnahmen und Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie
Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden. Als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich Ihnen kompakt einige Informationen zur aktuellen Situation und den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zukommen lassen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.
COVID-19: Mittelstand bekommt Schnell-Kredite
Die Bundesregierung legt bei der Unterstützung für Firmen noch einmal massiv nach. Vor allem mittelständische Unternehmen kommen jetzt schneller und einfacher an Kredite, um Arbeitsplätze und ihre Existenz zu sichern. Man wolle sicherstellen, dass kleine und mittlere Betriebe „durch die schwierige Zeit kommen“, sagte Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz.
Für die Corona-Pandemie gebe es „keine Blaupause“, sagte Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz. Die Bundesregierung beobachte die Situation ständig genau. Mit dem KfW-Schnellkredit lege man jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. „Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen“, so Scholz.
Schnell-Kredit für Mittelstand
Mit dem neuen Kreditprogramm versorgt die Bundesregierung vor allem den Mittelstand schneller und einfacher mit dringend notwendigen Krediten und will damit eine Pleitewelle verhindern. Kredite von bis zu 800 000 Euro pro Firma sollen mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Die Unternehmen dürfen demnach zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und müssen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ aufweisen.
„Wer schon im letzten Jahr wirtschaftlich tätig war. Wer im letzten Jahr schon Umsätze hatte. Wer im letzten Jahr eine ordentliche wirtschaftliche Tätigkeit entrichtet hat. Und wer Gewinn gemacht hat, der kann auch drei Monatsumsätze als Kredit bekommen von der Bank. Von uns dann in diesem Fall zu 100 Prozent verbürgt, so dass keine eigene Bewertung der Bank notwendig ist“, sagte Scholz. Mit dieser 100-Prozent-Verbürgung sei eine ganz schnelle Kreditvergabe möglich.
Darum geht´s
- Antragsberechtigt sind Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Sie müssen mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
- Die Kredithöhe liegt bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 – maximal jedoch pro Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei 500 000 Euro, bei Unternehmen über 50 Beschäftigten bei 800 000 Euro.
- Es wird eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die staatliche Förderbank KfW und damit den Bund geben.
- Die Firma muss zuvor Gewinn gemacht haben – im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre.
- Die Hausbank prüft dies sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung.
- Die Firma muss außerdem mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
- Bei dem neuen Programm soll die Laufzeit der Kredite bei zehn Jahren liegen – beim bisherigen KfW-Sonderprogramm sind es fünf Jahre.
Dr. Jens Zimmermann lädt zur Telefonsprechstunde am 08. April ein
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann (SPD) lädt zur nächsten Telefonsprechstunde ein. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger. Ob mit konkreten Fragen oder Anliegen an den Bundestagsabgeordneten oder um in Ruhe mit ihm über ein politisches Thema zu diskutieren. Der Abgeordnete nimmt sich Zeit für die Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises. Oft kann er helfen oder bei der Lösung eines Problems unterstützen. Aus den Gesprächen über politischen Anliegen nimmt er wichtige Impulse mit in seine parlamentarische Arbeit im Bundestag.
Am Mittwoch, den 08. April findet die Telefonsprechstunde von 17:00 bis 19:00 Uhr statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine kurze Anmeldung gebeten. Das Wahlkreisbüro ist unter der Telefonnummer 06078/9173142 oder per E-Mail jens.zimmermann.ma03@bundestag.de erreichbar.
COVID-19: Schutzschild für Deutschland
Unterstützung für Beschäftigte, Familien, Selbständige und Unternehmen
Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.
Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.
Sicherung von Arbeitsplätzen
Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett.
Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.
Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden.
Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.
Stabilisierung von Unternehmen
Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen
Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren.
Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.
Schutz vor Insolvenzen
Außerdem wollen wir die Fortführung von Unternehmen ermöglichen und erleichtern, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen oder insolvent geworden sind. Deshalb wird für diese Fälle die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll flankierend das Recht der Gläubiger eingeschränkt werden, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.
Schutz von Mieterinnen und Mietern
Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.
So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.
Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.
Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.
Stärkung von Krankenhäusern
Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, 50.000 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag. Zudem sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Die Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erhebliche Zusatzeinnahmen entstehen. Außerdem sollen auch für niedergelassene Ärzte Einnahmeausfälle abgefedert werden.
Zum 30. Juni werden die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Krankenhäuser durch einen Beirat überprüft. Sollte sich zeigen, dass weitere Hilfen benötigt werden, werden wir unverzüglich handeln.
Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.
Einsatz der sozialen Dienste
Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen. Sie erhalten Zuschüsse, wenn sie ihren Bestand nicht anderweitig sichern können.
Personal zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur
Wir sichern pragmatisch, dass Menschen, die in dieser schwierigen Zeit dabei helfen können, Krankenhäuser und Gesundheitssystem, Infrastruktur, öffentliche Ordnung und Versorgung aufrechtzuerhalten, nicht daran gehindert werden. Auch für Menschen in Rente oder Saisonarbeit, vor allem in der Landwirtschaft, machen wir unbürokratisch möglich, während der Krise verstärkt mit anzupacken. Dafür ermöglichen wir einen höheren Hinzuverdienst bei der Rente und erweitern befristet den zeitlichen Ramen für kurzfristige Minijobs von jetzt 70 auf 115 Tage.
Strafverfahrensrecht
Die Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie betreffen auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Vor allem für strafgerichtliche Hauptverhandlungen ist absehbar, dass die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Hemmung der Unterbrechungsfristen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen in § 229 Absatz 3 der Strafprozessordnung nicht ausreichend sind. Ziel der strafverfahrensrechtlichen Regelungsvorschläge ist es, durch einen zusätzlichen Hemmungstatbestand die Fortsetzung vieler durch die Pandemie unterbrochener Strafverfahren zu ermöglichen und so die Aussetzung und vollständige Neuverhandlung dieser Prozesse zu vermeiden. In das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung soll ein auf ein Jahr befristeter zusätzlicher Hemmungstatbestand für die Unterbrechungsfrist einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung eingefügt werden. Dieser erlaubt es den Gerichten, die Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn diese aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden kann.
Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.
Die enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie machen Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. Euro erforderlich. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.
COVID-19: Informationen für Unternehmen in Zeiten der Coronakrise
Als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich Ihnen kompakt einige Informationen zur aktuellen Situation und den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zukommen lassen. Ich weiß um die ernsthaften Einschnitte in Ihren Tätigkeiten und die Bedeutung der aktuellen Corona-Pandemie für die Unternehmen. Anbei finden Sie wichtige Informationen und die nützlichen Links auf einen Blick (Stand 17.03.2020, 18:00 Uhr): COVID-19: Unternehmensinformation.
COVID-19: Schutzschirm für Arbeitsplätze – Informationen zum Kurzarbeitergeld
Gesundheit steht an erster Stelle. Aber es geht auch darum, Arbeitsplätze zu schützen und zu erhalten. Denn natürlich sind viele Unternehmen stark unter Druck, weil die Folgen der Pandemie auch die Wirtschaft belasten. Deshalb spannen wir mit einem erleichterten Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen einen starken Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland.
- Wir unterstützen Betriebe und ihre Beschäftigten, die durch die Folgen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Damit möglichst keine Arbeitsplätze verloren gehen, erleichtern wir den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Das können Betriebe schon beantragen, wenn nur 10 Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Das gilt ab sofort – und rückwirkend zum 1. März.
- Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können Unternehmen Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
- Den betroffenen Arbeitgebern können die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden.
- Außerdem helfen wir Unternehmen, die in der Krise Liquiditätsprobleme bekommen – zum Beispiel mit Überbrückungskrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das gilt ab sofort – und rückwirkend zum 1. März. Damit spannen wir einen starken Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland auf.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Kurzarbeitergeld (Stand 16.03.2020).
In die Rolle der Bundestagsabgeordneten schlüpfen – Planspiel „Jugend und Parlament“
Im Juni 2020 gibt es die Chance für Jugendliche vier Tage in die Rolle der Bundestagsabgeordneten zu schlüpfen. SPD-Bundestagsabgeordneter Jens Zimmermann lädt zum Planspiel Jugend und Parlament in den Deutschen Bundestag nach Berlin ein. Jugend und Parlament ist eine Simulation über vier Tage, die Jugendlichen die Chance gibt, einen tiefen Einblick in das politische System zu gewinnen. Im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin wird direkt diskutiert. „Es ist wirklich eine tolle Chance, den Politikbetrieb kennenzulernen“, so Zimmermann. „Man findet Freunde, verbringt vier Tage in der Hauptstadt und kann einmal richtig mitmischen.“ 315 junge Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet treffen sich und übernehmen die Rollen der Politikerinnen und Politiker. „Das Ganze findet direkt an den Orten statt, wo meine Kollegen und ich tagen und debattieren. Ich freue mich, dass jemand aus meinem Wahlkreis die Möglichkeit hat, Politik hautnah zu erleben“, macht Zimmermann neugierig.
Die Teilnehmenden wählen Vorsitzende, verhandeln und erarbeiten gemeinsam politische Linien. So sollen sie die komplexen Planungs- und Entscheidungsprozesse des Deutschen Bundestages kennenlernen. Am Ende steht die Verabschiedung von vier Gesetzesvorlagen. Politischer Streit ist bestimmt garantiert!
Zur Bewerbung: „Jugend und Parlament“ findet vom 13. bis 16. Juni 2020 in Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenfrei und An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung übernimmt der Deutsche Bundestag. Interessierte richten ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf bitte per E-Mail an jens.zimmermann@bundestag.de. Bewerben können sich alle Jugendlichen im Alter von 17 bis 20 Jahren. Bewerbungsschluss ist der 31. März. Für Rückfragen steht das Team von Jens Zimmermann telefonisch unter 030/227-71432 zur Verfügung.
Mietpreisbremse verschärft – Laufzeit verlängert
Um Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, hat die Koalition die so genannte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete eingeführt.
Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben sich die Sozialdemokraten für die Verlängerung der so genannten Mietpreisbremse stark gemacht und konnten sich letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen.
Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, schafft die Koalition die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern (Drs. 19/15824).
Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 sorgt nun dafür, dass diese Wirkung anhalten kann.
Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD-Fraktion – verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.
Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD-Fraktion nicht geben würde.
Der Bundesrat hat dem Gesetz diese Woche zugestimmt, sodass es rechtzeitig in Kraft tritt, damit die Länder die Mietpreisbremse verlängern können.
SPD-Bürgerbüro von Dr. Jens Zimmermann wird zur Verteilstelle für “Gelbe Säcke”
Das SPD-Bürgerbüro von Dr. Jens Zimmermann ist ab Montag, den 17. Februar, auch Ausgabestelle für gelbe Säcke. In den Büroräumen direkt am Marktplatz (Markt 3, 64823 Groß-Umstadt) können Bürgerinnen und Bürger diese Müllbeutel abholen. Während der täglichen Öffnungszeiten zwischen 9 und 15 Uhr des SPD-Bürgerbüros können benötigte gelbe Säcke (max. zwei Sackrollen pro Person) einfach kostenlos mitgenommen werden. “Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bei mir über die geringe Anzahl von Verteilerstellen für den “Gelben Sack” beschwert. Diesem Umstand wollte ich mit der Einrichtung einer Verteilerstelle in meinem SPD-Bürgerbüro Rechnung tragen”, so Groß-Umstadts Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann.
Otto-Wels-Preis 2020: Dr. Jens Zimmermann ruft junge Menschen zur Teilnahme am Kreativwettbewerb auf
Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann ruft Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren dazu auf, sich am Kreativwettbewerb für den diesjährigen „Otto-Wels-Preis für Demokratie 2020“ zu beteiligen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert sich kreativ mit dem Thema „Erinnern – Versöhnen – Unsere Zukunft friedvoll gestalten“ 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs beschäftigen.
„Wir suchen Ideen, mit denen sich junge Menschen mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Aufbruch in ein friedliches Europa auseinandersetzen “, sagt Dr. Jens Zimmermann. „Ich bin überzeugt, dass es in der heutigen Zeit besonders wichtig ist, an die Schrecken des Zweiten Weltkrieges zu erinnern. Und auch daran, dass es möglich ist eine friedliche und positive Zukunft zu schaffen.“
Mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie zeichnet die SPD-Bundestagsfraktion junges Engagement aus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können dabei aus drei verschiedenen Aufgabenstellungen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen – von einer Rede über Fotografien bis hin zu Videos oder Essays – auswählen. Der Preis ist ein Beitrag die Erinnerungskultur und ein friedliches Zusammenleben in Europa zu wahren.
Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren, sie können Einzel- oder Gruppenarbeiten einreichen. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2020.
„Die Preisträgerinnen und Preisträger laden wir zur Preisverleihung nach Berlin ein“, kündigt Dr. Jens Zimmermann an. Den ausgezeichneten Beiträgen winken außerdem Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden.
Mobilfunk- und Datenstrategie: wichtige Meilensteine beschlossen
Die bei der Kabinettsklausur beschlossenen Strategien bringen Deutschland digitalpolitisch weiter nach vorn. Der Rechtsrahmen für die digitale Datengesellschaft entsteht. Außerdem fließen zusätzlich 1,1 Milliarden Euro in den Netzausbau.
„Bei der heutigen Kabinettsklausur werden wichtige digitalpolitische Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit der Mobilfunkstrategie und den bereit gestellten zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,1 Milliarden Euro sollen die noch immer bestehenden mehr als 5.000 Funklöcher endlich geschlossen werden. Die Mobilfunkbetreiber haben zugesagt, 99 Prozent des Ausbaus des Funknetzes zu leisten. Für das letzte Prozent übernimmt der Bund die Verantwortung und unterstützt den Netzausbau mit öffentlichen Mitteln. Das ist eine wegweisende und richtige Entscheidung. Denn eine sichere, vertrauenswürdige und flächendeckende digitale Infrastruktur ist Voraussetzung für den Erfolg der digitalen Gesellschaft. Im 21. Jahrhundert muss es überall in Deutschland möglich sein, mobil zu telefonieren oder im Internet zu surfen.
Die Eckpunkte für eine Datenstrategie sollen den Rechtsrahmen für die digitale ‚Datengesellschaft‘ und damit die Voraussetzungen für Teilhabe, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit schaffen. Dazu gehören das Datenteilen, das Ermöglichen von Datenkooperationen sowie sichere und vertrauenswürdige Datenräume und Datenanalysestrukturen. Zugleich soll möglichem Missbrauch wirksam begegnet werden. Die Datenstrategie wird zeitnah erarbeitet.
Auch zahlreiche e-Government-Themen sollen auf den Weg gebracht werden. Das ist zwingend notwendig, um bei der Digitalisierung der Verwaltung endlich voranzukommen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die nun beschlossenen Vorhaben und drängt auf eine schnelle Umsetzung. Bei der Erarbeitung der Datenstrategie drängen wir darauf, dass der Deutsche Bundestag bereits jetzt im Vorfeld intensiv einbezogen wird.“
Haushalt 2020: Für Zukunft und Zusammenhalt
Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor – ohne dafür neue Schulden zu machen. Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro sind im Haushalt allein für das Jahr 2020 vorgesehen. Ganz wichtig für die SPD-Bundestagsfraktion: Der Haushalt legt einen klaren Schwerpunkt auf Investitionen, die den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken. Dafür entlastet die Koalition vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien und verbessert die soziale Sicherheit – vom BAföG bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Zugleich stärkt die Koalition damit die Konjunktur: Die höhere Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum. Die SPD-Fraktion sei in die Haushaltsberatung mit einem klaren Kompass gegangen, sagte ihr Vorsitzender Rolf Mützenich am Mittwoch in der Generalaussprache im Bundestag. „Wir wollen, dass es gerecht zugeht, wir begegnen den Menschen mit Respekt und nehmen ihre Sorgen ernst.“ Die gesamte Gesellschaft stehe vor großen Herausforderungen, betonte Mützenich. „Die internationale Lage, die Erschütterung festgeglaubter Werte, die Beschleunigung vieler Lebensbereiche und ausdrücklich auch die Klimaveränderungen – das alles können wir nur mit einem starken, demokratischen und sozialen Staat bewältigen.“ Die Menschen müssten sich auf einen Staat verlassen können, der investiert und die nötigen Rahmenbedingungen schafft. „Genau das haben wir in diesem Haushalt mit einer großen, aber auch realistischen Summe verankert.“ Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Achim Post betonte: „Wir investieren an allen Ecken und Enden, allein im nächsten Jahr 43 Milliarden Euro – ein Rekordwert für die Bundesrepublik.“ Es könne sich sehen lassen, was dieser Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat. Die Koalition kümmere sich mit den Investitionen direkt um die Nöte der Menschen. „Diese Große Koalition hat einen Markenkern: Das ist der soziale Fortschritt.“ Johannes Kahrs, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, zeigte sich zufrieden damit, dass ein Schwerpunkt des Haushaltes auf der Förderung der Erinnerungskultur liege. „Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass man eine klare Kante gegen Geschichtsvergessenheit und Rechtsradikalismus und Extremismus fährt.“ Daneben verwies Kahrs auf die Ausweitung des Kulturetats. „Kultur funktioniert und wirkt, auch in dieser Großen Koalition.“ „Heute ist ein guter Tag für die Kultur- und Medienschaffenden in diesem Land“, sagte auch der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Rabanus. Ziel der SPD-Fraktion sei es immer, die Situation von Kulturschaffenden zu verbessern. Außerdem werde mit dem Haushalt vor allem die Kultur im ländlichen Raum gestärkt. „Wir wollen die Lebensverhältnisse in Stadt und Land in allen Bereichen angleichen.“ „Wir verabschieden heute einen Zusammenhaushalt“, sagte Svenja Stadler. „Zusammen für den Klimaschutz, zusammen für Gerechtigkeit, für gleichwertige Lebensverhältnisse, zusammen für Demokratie und Vielfalt, zusammen für Europa und gegen Gewalt an Frauen.“ Bezogen auf den letzten Punkt sei es richtig und wichtig, dass der Bund für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ viel Geld in die Hand nehme – erstmalig 120 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren. Jens Zimmermann, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, verwies vor allem auf die hohen Investitionen in der Digitalisierung. „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen eine Welt, in der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor den Interessen der großen Unternehmen stehen.“ Der Haushalt sei ein „starker Schritt hin zu einer besseren digitalen Welt, in der unsere europäischen Werte eine Rolle spielen.“Generalaussprache im Bundestag zum Haushalt 2020
„Investieren an allen Ecken und Enden“
Klare Kante gegen Geschichtsvergessenheit
Für eine bessere digitale Welt
Das Klimaschutzprogramm 2030 kommt
Die Große Koalition hat sich auf ein großes Klimaschutzprogramm geeinigt. Es macht die Klimaziele verbindlich, stärkt den Wirtschaftsstandort und sorgt dafür, dass es dabei sozial gerecht zugeht. Starkregen, Überflutungen, Waldbrände, Hitzerekorde – die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute dramatisch. Um die weitere Erderwärmung zu begrenzen, hat sich Deutschland verpflichtet, bis 2030 über die Hälfte an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Diese Mammutaufgabe packt die Koalition mit dem Klimaschutzprogramm 2030 jetzt an. Bei dem Klimaschutzprogramm handelt es sich um ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Klimaziele verbindlich und überprüfbar macht, massiv in den Klimaschutz investiert, Innovationen fördert, gesetzliche Standards festlegt und dem Ausstoß von CO2 einen Preis gibt. Dabei hat die SPD-Fraktion zum einen darauf geachtet, dass Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlich stark bleibt und Arbeitsplätze gesichert beziehungsweise neu geschaffen werden. Zum anderen war es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig, dass das Paket sozial ausgewogen ist. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn alle mitgehen können und niemand überfordert wird, auch bei kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Programm schafft die Koalition eine neue Form von Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit: Das Klimaschutzgesetz schreibt die Klimaziele erstmals gesetzlich fest. Und ihre Einhaltung wird jährlich überprüft: Künftig soll in Abstimmung mit einem externen Expertenrat jährlich bewertet werden, ob die einzelnen Sektoren auf dem richtigen Weg sind. Wenn nicht, muss in dem jeweiligen Sektor mit einem Sofortprogramm nachgesteuert werden. Damit Deutschland seine Klimaziele 2030 einhalten kann, sind vor allem CO2-Einsparungen im Verkehrs- und Gebäudesektor nötig. Mit einem umfassenden Investitionsprogramm schafft die Koalition hier Anreize, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Dazu kommen höhere verbindliche ökologische Standards. Das Prinzip: Klimaschonende Investitionen sollen gefördert, klimaschädliches Verhalten verhindert werden. Zudem setzt die Koalition mit ihrem Programm auf eine CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor. Das Ziel: Den Ausstoß von Kohlendioxyd beim Heizen und Autofahren senken und gleichzeitig die Innovation bei klimafreundlichen Technologien fördern. Dabei sollen sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen fließen oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Für die Jahre 2021 bis 2025 will die Koalition Emissionszertifikate zu einem jährlich ansteigenden Festpreis von 10 € pro Tonne CO2 in 2021 bis 35 € in 2025 ausgeben. Der Festpreis wirkt de facto wie eine Steuer und sorgt für Planungssicherheit. In 2026 findet eine Auktionierung der Zertifikate zwischen einem Mindestpreis von 35 € pro Tonne CO2 und 65 € statt. Die Einnahmen werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Damit insbesondere Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen diesen Weg mitgehen können, plant die Koalition als Ausgleich für die CO2-Bepreisung auch umfassende Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. So sollen die EEG-Umlage und damit die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab 2021 sinken. Als Entlastung für höhere Spritpreise soll die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um fünf Cent pro Kilometer steigen. Die steigenden Heizkosten von Wohngeldbeziehern sollen über eine 10-prozentige Erhöhung des Wohngeldes ausgeglichen werden. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird die Koalition ihrer Verantwortung für einen effektiven Klimaschutz gerecht. Es ist sozial ausgewogen, ökologisch wirksam und ökonomisch sinnvoll. Deutschland ist das einzige Land, das beschlossen hat, aus Atom und Kohle auszusteigen. Die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ enthalten einen gesellschaftlichen Konsens, den die Koalition in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern umsetzen wird. Das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen wird zusammen mit den gesetzlichen Regelungen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung noch in diesem Jahr im Bundestag beraten. Weitere Informationen gibt es hier:Koalition beschließt umfassendes Maßnahmenpaket
Investitionen in Klimaschutz und Wirtschaft
CO2 erhält einen Preis
Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger
Kohleausstieg kommt
Dr. Jens Zimmermann’s Rede in der Generalaussprache zum Haushaltsplan 2020
In meiner Eigenschaft als Abgeordneter halte ich zahlreiche Reden im Deutschen Bundestag. Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter Redebeiträge. Die Sitzungen des Bundestags werden übrigens regelmäßig im Fernsehen (www.phoenix.de) oder im Bundestags-TV übertragen.
Dr. Jens Zimmermann ruft zur Teilnahme am bundesweiten KiTa-Wettbewerb „Forschergeist 2020“ auf
Lasst den Forschergeist frei!
Neugier, Forscherdrang und Wissensdurst prägen Kinder schon im Kindergartenalter. In vielen Kitas erforschen Kinder spielerisch mit ihren Erzieherinnen und Erziehern die Welt der Naturwissenschaften, Mathematik, Technik oder Informatik. Um solche Projekte bundesweit auszuzeichnen veranstaltet die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ auch im nächsten Jahr wieder den Wettbewerb „Forschergeist 2020“.
Ab dem 9. September können sich Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderläden und Vorschuleinrichtungen mit ihrem Projekt bewerben.
„Erzieherinnen und Erzieher leisten eine unverzichtbare Arbeit im Bereich der Frühkindlichen Bildung. Sie bringen Kindern spielerisch naturwissenschaftliche und technische Zusammenhänge bei und bilden so den Grundstein für den weiteren Bildungsweg. Ich freue mich, dass mit dem Wettbewerb „Forschergeist 2020“ solche Projekte gewürdigt und bundesweit bekannt gemacht werden. Ich rufe alle Kitas im Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Offenbach-Kreis und dem Landkreis Odenwald auf, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann.
Den prämierten Projekten winken je Bundesland Preisgelder in Höhe von 2.000 Euro. Für die fünf Bundessieger, die aus den 16 Landessiegern ermittelt werden, gibt es jeweils zusätzliche 3.000 €. Weitere Informationen zum Wettbewerb findet man unter www.forschergeist-wettbewerb.de.
Ausgabe Backstage Bundestag Juli 2019: Jetzt lesen!
Eine neue Ausgabe des Backstage Bundestag, dem Newsletter des Bundestagsabgeordneten Dr. Jens Zimmermann, ist online. Diesmal dreht sich vieles um die Tour der Ideen, Mittel für das alte Rathaus in Lengfeld und das Freibad in Groß-Umstadt und dem Digitalpakt zwischen dem Bund und den Ländern für unsere Schulen.
Fraktion intern: “Überall gut leben”
In der „Fraktion intern“ informiert die SPD-Bundestagsfraktion regelmäßig über ihre Arbeit. In der neusten Ausgabe der Fraktion intern (Ausgabe 2/2019) geht es um dem Schwerpunktthema “Überall gut leben”. Weitere Veröffentlichungen findet man unter: https://www.spdfraktion.de/veroeffentlichungen
Rede zur Satzung der Europäischen Investitionsbank
In meiner Eigenschaft als Abgeordneter halte ich zahlreiche Reden im Deutschen Bundestag. Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter Redebeiträge. Die Sitzungen des Bundestags werden übrigens regelmäßig im Fernsehen (www.phoenix.de) oder im Bundestags-TV übertragen.
Rede: Umsetzungsstrategie Digitalisierung
Fraktion intern – die Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion 2018
Für ein Jahr als Botschafter in die USA
Dr. Jens Zimmermann (MdB) informiert über das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP)
Das Austauschprogramm des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA ermöglicht Jugendlichen einen einjährigen Aufenthalt im jeweils anderen Land. Als Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) leben sie in Gastfamilien und sind Botschafter für die politischen und kulturellen Werte ihres Landes. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann (SPD) ruft Schülerinnen und Schüler zwischen 15 und 17 Jahren sowie junge Berufstätige bis 24 Jahren zur Bewerbung für das Austauschjahr 2018/2019 auf. Informationen zur Bewerbung gibt es online auf www.bundestag.de/ppp oder über das Wahlkreisbüro von Dr. Jens Zimmermann in Groß-Umstadt unter der Telefonnummer 06078/9173142. Bewerbungsschluss ist am 14. September.
„In einer Zeit neuer und bislang unbekannter Herausforderungen zwischen Deutschland und den USA übernehmen die Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms eine wichtige Rolle als Botschafter. Ich freue mich sehr, dass aktuell eine junge Frau aus meinem Wahlkreis in den USA ist und ich ihr als Pate zur Seite stehen kann. Ich würde mich freuen, wenn sich auch im nächsten Jahr viele Interessierte aus meinem Wahlkreis bewerben“, erklärt Dr. Zimmermann.
Ergebnis der Sondierungsgespräche
Die Bundestagswahl ist schon einige Monate her und noch immer bestimmt das Wahlergebnis des 24. September die politische Debatte in unserem Land. Nachdem wir uns nach einer intensiven Diskussion auf dem Bundesparteitag im Dezember in Berlin für ergebnisoffene Sondierungsverhandlungen mit der CDU/CSU entschieden haben, liegt nun seit einigen Tagen das Ergebnis dieser Gespräche vor.
Hier geht es zum Ergebnis der Sondierungsgespräche.
Was ändert sich 2018?
Dr. Jens Zimmermann informiert über gesetzliche Veränderungen zum Jahreswechsel
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann informiert über die neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 1. Januar. „Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel treten Regelungen, die im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens vereinbart wurden, in Kraft bzw. entfalten ihre Wirkung. Nachfolgend möchte ich die Bürgerinnen und Bürger über einzelne Neuerungen im kommenden Kalenderjahr informieren, welche auf das Regierungshandeln der SPD in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode zurückgehen“, so Dr. Jens Zimmermann, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Odenwald.
Einzelne Regelungen, die wir gesetzgeberisch vereinbart haben, treten nun zum 1. Januar 2018 in Kraft:
Der Mindestlohn steigt:
Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn gilt ohne Ausnahme in allen Branchen. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde.
Kindergeld steigt:
Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro.
Zweite Reformstufe Bundesteilhabegesetzes greift – bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen:
Neben der Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens und Verbesserungen bei den Leistungen der Frühförderung steht ab 2018 auch das „Budget für Arbeit“ zur Verfügung. Mit dem „Budget für Arbeit“ wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten dadurch nicht nur einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten. Es werden auch die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Die neue Leistung eröffnet damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Renten steigen um gut drei Prozent:
Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.
Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge:
Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Bei Auszahlung von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe ist künftig eine günstigere Versteuerung möglich. Der Steuerpflichtige kann bestimmen, dass die Einmalzahlung um ein Jahr verschoben wird. Da er dann in der Regel Rentner ist, kann er von einem niedrigeren Steuersatz profitieren. Ab 2018 wird durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten sichergestellt, dass die ersten 100 Euro und darüber hinaus 30% bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei bleiben.
Verbesserter Mutterschutz:
Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigungsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss.
Entgeltgleichheit bei Arbeitnehmern:
Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte.
Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung:
Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten abweichen.
Früherkennung für Männer:
Gesetzlich versicherte Männer im Alter ab 65 Jahren können künftig einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung einer Ausbuchtung der Bauchschlagader in Anspruch nehmen.
Sozialversicherung:
Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro.
Arbeitslosengeld II:
Der Regelsatz für alleinstehende Arbeitslosengeld-II-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person – sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.
Verkehr:
Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wird im neuen Jahr nämlich verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht – auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h – wie Mofas und Quads – gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 1.1.2018 die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.
Verbraucherschutz:
Beim Missbrauch ihrer Kreditkarte oder ihres Online-Bankings haften Verbraucher in der Regel nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro statt wie bisher bis 150 Euro. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit. Um dem betroffenen Kunden fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, werden vom Zahlungsdienstleister in Zukunft allerdings zusätzliche Beweismittel verlangt.
Steuerkriminalität:
Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.
Bauvertragsrecht:
Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird.
Bürgerschaftliches Engagement – Miteinander stärken, Heimat gestalten
Die SPD-Bundestagsfraktion lobt zum sechsten Mal den „Otto-Wels-Preis für Demokratie“ aus. Diesmal richtet sich der Wettbewerb an Initiativen, Vereine und Projekte, die sich für lebenswerte Dörfer und Stadtquartiere engagieren und damit einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort leisten.
Anliegen des „Otto-Wels-Preises“ ist es, die Erinnerung an die Schrecken der Nazi-Herrschaft wachzuhalten und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Grundlagen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Zusammenlebens immer wieder erneuert und gefestigt werden müssen.
Mit dem „Otto-Wels Preis für Demokratie 2018“ zeichnet die SPD-Bundestagsfraktion kreative Ideen und Konzepte aus, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger für ein nachbarschaftliches Gemeindeleben, für soziale Integration in der Kommune oder ein lebendiges Miteinander im Stadtviertel einsetzen. Denn überall dort, wo Menschen sich zusammentun, um ganz praktisch für andere da zu sein, oder ihr gemeinsames Lebensumfeld, ihre Heimat, noch lebenswerter zu machen, stärken sie die Solidarität unserer Gesellschaft und letztlich unsere Demokratie.
Bewerbungsverfahren
Bewerben können sich nicht-kommerzielle, gemeinnützige Initiativen, Projekte und Vereine, in denen bürgerschaftliches Engagement eine maßgebliche Rolle spielt.
Die ausgezeichneten Projekte erhalten Geldpreise, die von den Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion gestiftet werden. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zu einer Berlin-Fahrt mit Besuchsprogramm eingeladen und nehmen an der feierlichen Verleihung des „Otto-Wels-Preis für Demokratie“ teil. Außerdem werden die Preisträgerinnen und Preisträger für den Deutschen Engagementpreis 2018 nominiert (www.deutscher-engagementpreis.de). Einsendeschluss ist Mittwoch, der 14. Februar 2018. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die ausführliche Wettbewerbs-Ausschreibung inklusive Teilnahmebedingungen und das Teilnahmeformular können unten als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Hintergrund: Otto Wels
Im Jahr 1933 begründete der damalige SPD-Parteivorsitzende Otto Wels in einer mutigen Rede vor dem Deutschen Reichstag die Ablehnung des so genannten Ermächtigungsgesetzes der Nationalsozialisten durch die sozialdemokratische Reichstagsfraktion. Mit dem Gesetz entmachtete Hitler damals das Parlament und hebelte die Demokratie in Deutschland aus. Die sozialdemokratische Fraktion stimmte als einzige gegen das Gesetz. Der Jahrestag der Rede jährt sich im März 2018 zum 85. Mal.
Wettbewerbsausschreibung Otto-Wels-Preis 2018.
Teilnahme-Formular Otto-Wels-Preis 2018.
Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit
Gemeinsam werden wir unser Land besser machen. Mit unserem Regierungsprogramm zeigen wir, wie das geht. Konkret werden wir für mehr Gerechtigkeit sorgen, unsere Zukunft sichern und Europa stärken. Dafür haben wir in unserem Programmprozess in den vergangenen zwei Jahren gearbeitet. Viele Diskussionen, Veranstaltungen und Gespräche in der Partei und mit Bürgerinnen und Bürgern haben ein klares Bild ergeben.
Es gibt viele Gründe, SPD zu wählen. Hier finden Sie heraus, was wir konkret für Sie tun. Nehmen Sie sich eine Minute Zeit: Los geht’s.
Wir sagen: Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit! Das ist unser Anspruch!
Besuche im Deutschen Bundestag: Information anlässlich des evangelischen Kirchentages
Der 36. Deutsche Evangelische Kirchentag wird in Ende Mai in Berlin stattfinden und die Hauptstadt wird zum Touristenmagnet. Evangelische Christen werden in Berlin Gottesdienste feiern, Konzerten lauschen und an politischen Debatten teilnehmen.
Anlässlich des Kirchentages informiert der Odenwälder Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann über die Angebote des Deutschen Bundestages: „Interessierte Besucherinnen und Besucher können die Kuppel des Reichstages besuchen und den herrlichen Blick über das Regierungsviertel genießen.“
Dazu ist eine vorherige Online-Anmeldung nötig. Sie finden das Online-Buchungsportal auf www.bundestag.de/besuche. Neben der Reichstagskuppel kann man auch die Gebäude des deutschen Parlamentes besichtigen oder ein Informationsvortrag im Parlament hören.
„Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter können sich gerne an mein Berliner Team im Bundestagsbüro wenden, um einen Termin abzusprechen. Sie erreichen meine Mitarbeiter telefonisch unter (030) 227 74871“, bietet Zimmermann an.
Dr. Jens Zimmermann (MdB) lädt zur Bürgersprechstunde nach Seligenstadt ein
Am Freitag, 3. März lädt Dr. Jens Zimmermann zu seiner nächsten Bürgersprechstunde ein. Der Abgeordnete beantwortet Fragen zur Bundespolitik, ist jedoch auch als Gesprächspartner für konkrete Probleme und Anregungen vor Ort. Die Bürgersprechstunde findet ab 16:00 Uhr im Roten Eck (Ecke Wolfstr./Einhardstr.) in Seligenstadt statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine kurze Anmeldung gebeten. Das Wahlkreisbüro Groß-Umstadt ist unter der Telefonnummer 06078/9173142 oder per E-Mail jens.zimmermann.ma03@bundestag.de erreichbar.
„Mir sind alle Anliegen und Themen wichtig: von der Straßenlaterne vor der Haustür bis zu Fragen zur aktuellen Bundespolitik. Ich freue mich auf alle, die die Einladung zum Gespräch annehmen“, so Dr. Zimmermann.
Aktuelle Neuigkeiten und Termine finden Interessenten auch auf der Homepage www.jens-zimmermann.org.
Dr. Jens Zimmermann (MdB) lädt zur Bürgersprechstunde nach Breuberg ein
Am Donnerstag, 2. März lädt Dr. Jens Zimmermann zu seiner nächsten Bürgersprechstunde ein. Der Abgeordnete beantwortet Fragen zur Bundespolitik, ist jedoch auch als Gesprächspartner für konkrete Probleme und Anregungen vor Ort. Die Bürgersprechstunde findet ab 15:00 Uhr in der Bäckerei Stapp (Ernst-Ludwig-Str. 6) in Breuberg statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine kurze Anmeldung gebeten. Das Wahlkreisbüro Groß-Umstadt ist unter der Telefonnummer 06078/9173142 oder per E-Mail jens.zimmermann.ma03@bundestag.de erreichbar.
„Mir sind alle Anliegen und Themen wichtig: von der Straßenlaterne vor der Haustür bis zu Fragen zur aktuellen Bundespolitik. Ich freue mich auf alle, die die Einladung zum Gespräch annehmen“, so Dr. Zimmermann.
Aktuelle Neuigkeiten und Termine finden Interessenten auch auf der Homepage www.jens-zimmermann.org.
Zimmermann @ WhatsApp
Am Sonntag bietet Dr. Jens Zimmermann einen besonderen Service an. Per WhatsApp bekommen Sie spannenden Eindrücke aus der Bundesversammlung und der Wahl des neuen Bundespräsidenten. Dazu müssen Sie einfach nur die Handynummer 0163-2843417 in ihrem Adressbuch speichern und eine WhatsApp Nachricht mit dem Inhalt “Start” senden.
Wie kann ich mich dafür anmelden?
- WhatsApp muss auf Ihrem Handy installiert sein. Sollten Sie WhatsApp noch nicht nutzen, müssen Sie es zunächst im GooglePlay-Store (Android) oder App Store (iOS) herunterladen und installieren.
- Dann klicken Sie bitte auf den “WhatsApp”-Button.
- Im nächsten Schritt bekommen Sie unsere Nummer angezeigt, die Sie in den eigenen Kontakten speichern, zum Beispiel als Berliner Morgenpost (die Namensgebung steht Ihnen aber frei).
- An diesen neuen Kontakt schicken Sie per WhatsApp eine Nachricht mit folgendem Inhalt: Start
- Der Rest läuft automatisiert ab und binnen eines Tages sollten Sie unsere Nachrichten bekommen.
Wie oft bekomme ich Nachrichten über WhatsApp?
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Mit der Odenwaldbahn nach Groß-Umstadt – MdB Dr. Jens Zimmermann lädt zur Kleinen Weininselfahrt ein
Bereits zum dritten Mal lädt der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann zur Fahrt mit der Odenwaldbahn ein: diesmal ist das Ausflugsziel die “Odenwälder Weininsel” Groß-Umstadt. “Nachdem wir bei den letzten beiden Fahrten mit der Odenwaldbahn jeweils einmal quer durch meinen Wahlkreis nach Seligenstadt und nach Michelstadt gefahren sind, wollen wir diesmal aus beiden Richtungen das zentral gelegene Groß-Umstadt besuchen”, so Zimmermann.
Die Idee dahinter ist einfach: die Odenwaldbahn verbindet schon seit 1882 Eberbach am Neckar mit Hanau am Main. Um auf dieses tolle Stück Infrastruktur aufmerksam zu machen, organisiert der junge Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann Ausflüge. “Die Odenwaldbahn ist ein wichtiges Stück Infrastruktur für unsere Region. Praktischerweise führt sie einmal entlang meines Wahlkreises, der von Seligenstadt am Main über Groß-Umstadt bis nach Hesseneck im Odenwaldkreis reicht. Die Region zeichnet sich zudem durch eine Vielfalt malerischer Orte, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen aus. Sie alle besitzen ihren ganz eigenen Charakter und sind allemal einen Besuch wert. Mir ist es wichtig, diese regionalen Besonderheiten zu erhalten und zu fördern“, erklärt Zimmermann.
Und in der Tat hat auch Groß-Umstadt einiges Interessante zu bieten: heute ein bekannter Weinort, schaut die Stadt insgesamt auf über 1250 Jahre Kulturgeschichte zurück. Mit seinem stets umfangreichen Kulturprogramm, zahlreichen historischen Sehenswürdigkeiten und seiner idyllischen Lage verspricht der Heimatort des Bundestagsabgeordneten ein tolles Ausflugsziel zu werden.
Zimmermann lädt daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zum Ausflug am Mittwoch, den 05. Oktober 2016 ein. Es geht los um 13:03 Uhr am Erbacher Bahnhof und um 13:13 Uhr am Seligenstädter Bahnhof. Bis zur Ankunft in Groß-Umstadt um 13:43 Uhr bzw 13:33 Uhr ist es möglich, an den Stationen unterwegs zu zusteigen.
In Groß-Umstadt ist für 14:00 Uhr eine Altstadtführung geplant. Diese schließt gegen 15:30 Uhr am Standort der Odenwälder Winzergenossenschaft ab, wo eine Kellereibesichtigung und die Möglichkeit einer kleinen Vesper auf die Teilnehmer wartet. Um 18:00 Uhr wird die Heimreise angetreten.
„Ich freue mich auf den Ausflug. Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen für weitere Fragen und Informationen gerne zur Verfügung“, ergänzt Zimmermann.
Für die bessere Planung, wird um Anmeldung unter 06078/9173142 oder an jens.zimmermann.ma03 (at) bundestag.de gebeten. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 30 Personen begrenzt, die Teilnahmegebühr beträgt 7,00 Euro pro Person.
Dr. Jens Zimmermann (MdB) lädt zur Bürgersprechstunde in Dieburg ein
Am Dienstag, 04. Oktober lädt Dr. Jens Zimmermann zu seiner nächsten Bürgersprechstunde ein. Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis, die über die aktuelle Politik in Berlin oder ein anderes Thema mit ihm sprechen möchten, sind hierzu herzlich eingeladen. Die Bürgersprechstunde findet ab 17:00 Uhr in das „Cafe M22“ (Markt 22, 64807 Dieburg) in Dieburg statt. Um Anmeldung wird gebeten. Das Wahlkreisbüro Erbach ist unter der Telefonnummer 06062/8098620 oder per Email jens.zimmermann@bundestag.de erreichbar.
„Mir sind alle Anliegen und Themen wichtig. Angesprochen sind jedoch nicht nur Dieburger Bürgerinnen und Bürger, sondern auch alle aus den Nachbarstädten und Gemeinden“, so Dr. Zimmermann.
Aktuelle Neuigkeiten und Termine finden Interessenten auch auf der Homepage www.jens-zimmermann.org.
Palliativ- und Hospizversorgung im Odenwaldkreis
Nur mit Vernetzung gelingt gute Versorgung
Begleitung und Beratung am Lebensende sind für Patienten und Familien eine wichtige Unterstützung und Entlastung. Viele Patienten, Angehörige und einige Ärzte wissen wenig über Angebote der Palliativmedizin und Hospizversorgung. Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Verbesserung der wohnortnahen Palliativ- und Hospizversorgung beschlossen.
Der im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf erlaubt es Krankenhäusern mit Teams der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zusammenzuarbeiten, um so die Betreuung zu verbessern. Diese Teams bestehen z. B. aus Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten und sowie Seelsorgern.
„Das ist Anlass genug, vor Ort mit Experten über das Thema zu sprechen und zu informieren“, findet der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann. „Wir haben mit dem Gesundheitszentrum im Odenwaldkreis einen guten Standort für die medizinische Versorgung. Palliative Angebote und Hospizversorgung müssen aber noch ausgebaut werden.“ Zur Podiumsdiskussion in das Gesundheitszentrum lud er daher seine Kollegin Bettina Müller, Mitglied im Gesundheitsausschuss. Mit den beiden Abgeordneten diskutierten Dr. Erika Ober, die Vorsitzende der Hospiz-Initiative Odenwald, Dr. Birgit Oppermann, Leiterin der Palliativeinheit des Gesundheitszentrums Odenwald und Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK Hessen. Die Bedeutung des Themas zeigt sich an der großen Zuhörerschaft: über 70 Gäste waren am Sonntagnachmittag (31.) zur Diskussion gekommen.
Nach kurzen Impulsen der Experten konnten diese erfahren, dass alle Podiumsteilnehmer den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wollen. Bettina Müller betonte, wie wichtig es sei, dass Menschen am Ende ihres Lebens nicht alleine bleiben müssen. Birgit Oppermann schloss sich ihr an und berichtet über die örtliche Situation und den Aufbau der Palliativeinheit am GZO. Auch Norbert Sudhoff sandte positive Nachrichten
und sagte dem Odenwaldkreiskreis die Unterstützung der Barmer GEK zu. Die Barmer GEK will im Kontakt mit GZO und Landrat bleiben, Sudhoff warb aber zugleich für Verständnis, dass es ein neues Gesetz sei und die Umsetzung jetzt erst erfolge. Eine besonders gute Nachricht gab es aus den Reihen des Publikums: Dr. Friedrich Steiger, Vorsitzender des Rotary Clubs, sagte die Finanzierung des Baus für eine Hospizeinheit mit 8 Betten zu. Der Rotary Club wisse um die Bedeutung einer vorhandenen Einheit und will die gute ehrenamtliche Arbeit der Hospiz-Initiative unterstützen.
SPD: Klares Votum für Jens Zimmermann
Sozialdemokraten im Wahlkreis Odenwald nominieren ihren Bundestagskandidaten
Im kommenden Jahr stehen Bundestagswahlen an. Die Sozialdemokraten im Wahlkreis 187 (Odenwald) haben am Mittwochabend ihren Kandidaten nominiert. Zum Wahlkreis 187 gehören Städte und Gemeinden aus den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Offenbach und Odenwald. Rund 200 Delegierte kamen in Schaafheim (Darmstadt-Dieburg) zusammen, um ihr Votum abzugeben. Fazit: Für die SPD wird nach dem Jens Zimmermann (Groß-Umstadt) ins Rennen um das Bundestagsmandat gehen. Nach seiner Bewerbungsrede gab es für den 30 Jahre alten Groß-Umstädter ein deutliches Ergebnis: 93,5 Prozent stimmten für ihn, es gab acht Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.
Jens Zimmermann will vor allem eins für die Menschen in seinem Wahlkreis: Da sein, Präsenz zeigen und Zuhören. Mit klaren Versprechen will er sich in diesen Punkten messen lassen: Dazu gehören die von ihm vor den Delegierten angekündigte Offenheit und Transpanrenz, Dialogfähigkeit und das Versprechen, für die Menschen in regelmäßigen Bürgersprechstunden stets ansprechbar und erreichbar zu sein.
Zimmermann möchte zudem durch offene Bürgerforen die Stimmung und Meinungen der Menschen in seinem Wahlkreis einfangen, um sie in Berlin vertreten zu können.
Jens Zimmermann ging in seiner Vorstellung auf seinen Werdegang ein: Es sei keine Selbstverständlichkeit, als Arbeiterkind an einer Uni studieren zu können und eine Doktorarbeit abzugeben, so seine nachdenklichen Worte zu seinem Lebensweg, der ihn jetzt nach Berlin führen soll. In Deutschland gäbe es keine echte Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Dass müsse sich ändern und dafür werde er sich mit ganzer Kraft einsetzen.
Zimmermanns Hauptthema ist die Energiepolitik. Die Energiewende zählt für ihn zu einem der wichtigsten infrastrukturellen Herausforderungen des Landes. Vor Ort möchte er dazu beitragen, dezentrale Erzeuger wie Stadtwerke und Energiegenossenschaften voranzutreiben. „Was von Berlin kommt, ist viel heiße Luft und weniger Konkretes“, kritisierte der Kandidat. Zimmermann fordert eine Gesamtstrategie und ein eigenes Ministerium für Energie.
Als Sozialdemokrat sei für ihn die Verteilungsgerechtigkeit und ein flächendeckender Mindestlohn wichtig. Ein höherer Spitzensteuersatz und die Vermögenssteuer sollen nach Zimmermanns Worten für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Patrick Koch, Vorsitzender der SPD Darmstadt-Dieburg, würdigte den jungen Kandidaten aus Groß-Umstadt: „Jens Zimmermann bringt hohe Kompetenz mit. Mit ihm werden wir gewinnen“, so der Darmstadt-Dieburger Parteivorsitzende. „Unser Wahlkreis braucht einen Abgeordneten, der bei den Menschen ist und die Leut‘ erreicht!“ Mit Jens Zimmermann biete die Sozialdemokratie eine ebenso überzeugende wie unverbrauchte personelle Alternative: „Jung, kompetent, anpackend und bürgernah – Eigenschaften, die der Vertretung aus dem Wahlkreis Odenwald in Berlin bislang fehlen!“
Zahlreiche Maifeiern der SPD im Landkreis
Traditionell veranstalten viele Ortsvereine der SPD am 1. Mai Feste. In diesem Jahr finden unter anderem folgende Veranstaltungen statt:
Maifeier der SPD Groß- Umstadt im Gruberhof, ab 11:00 Uhr mit Essen vom Grill und der Barney Gumble Band. Weitere Infos…
Maifeier der SPD Groß- Bieberau an der Grillhütte am Hasslochberg. Bei kühlen Getränken und leckeren Speisen vom Grill sowie Kaffee und Kuchen wird der Wonnemonat ab 10:30 Uhr gebührend begrüßt. Weitere Infos…
Maifeier der SPD Reinheim an der Spachbrücker Kuckuckshütte, ab 11:00 Uhr. Gemeinsam mit vielen Besuchern soll der Tag der Arbeit bei Steaks, Würstchen und selbstgebackenem Kuchen begangen werden.
Waldfest zum ersten Mai der SPD Messel. Die SPD Messel lädt ein zu ihrem traditionellen Grillfest auf dem Heimkehrerplatz am Ortsrand von Messel an der K180 Richtung Eppertshausen. Der Radweg Nr. 9 führt direkt am Fest vorbei! Weitere Infos…
Die SPD Pfungstadt lädt ein zum Maifest “am Tempelchen”, das sich am Waldrand von Eschollbrücken befindet. Ab 10.30 Uhr freut sich der Ortsverein über viele Besucher. Weitere Infos…
Am 1. Mai ab 12:00 Uhr beginnt der DGB – Ortsverband – Dieburg seine Kundgebung mit anschließender Maifeier auf dem Dieburger Marktplatz. Aktive Unterstützung erhält der DGB von der Arbeiterwohlfahrt AWO- Dieburg sowie vom SPD- Ortsverein.
Der SPD Ortsverein Münster organisiert eine Fahrradtour nach Dieburg zur Kundgebung und kehrt zum Schluss beim SPD Ortsverein Messel ein.
Der SPD Ortsverein Erzhausen und der Ortsverein Egelsbach veranstalten ab 12.00 Uhr eine Maifeier am Naturfreundehaus von Egelsbach. Um 12.30 Uhr wird Thorsten Schäfer- Gümbel erwartet. Es gibt Live- Musik, Kuchenbuffet, Speisen und Getränke.