Aktuelles
07.07.2016

Basiskonto für Geflüchtete: SPD begrüßt Inkrafttreten der Identitätsprüfungsverordnung

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter;
Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin:

Mit der heute in Kraft getretenen Identitätsprüfungsverordnung wird der Anspruch auf ein Basiskonto auch für Geflüchtete verwirklicht. Die SPD-Bundestagfraktion hat sich hierfür erfolgreich eingesetzt.

„Mit der Verordnung müssen nun alle Banken den neuen Ankunftsnachweis für die Eröffnung eines Basiskontos anerkennen. Außerdem müssen zukünftig alle Duldungsbescheinigungen als Identifikationsdokumente akzeptiert werden. Damit wird eine wesentliche Forderung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Zahlungskontengesetz umgesetzt, die auch von vielen Flüchtlingsorganisationen im Verfahren hervorgebracht wurde.

Ein Girokonto ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, auf die jeder Mensch ein Recht haben muss. Dies gilt auch für viele Geflüchtete, deren Ausweis-Papiere nach dem Geldwäschegesetz bisher jedoch nicht für eine Kontoeröffnung ausreichten. Deshalb haben die meisten Banken Anfragen von Geflüchteten bisher abgelehnt.

Es ist richtig, dass nun auch private Banken ihre Verantwortung wahrnehmen müssen und nicht länger Kunden ablehnen können, die für sie wirtschaftlich nicht interessant sind. Denn gerade für Geflüchtete ist das Recht auf ein Konto wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ein Konto ist eine der Voraussetzungen für eine gelungene Integration.

Ein Bankkonto hilft aber nicht nur den Geflüchteten selbst. Für die Behörden ist es einfacher und sicherer, wenn Auszahlungen über Konten ablaufen. Und auch der Bekämpfung von Geldwäsche ist es dienlich, wenn weniger Zahlungen bar abgewickelt werden. So können Ermittlungsbehörden Verdachtsfälle besser nachverfolgen.

Mit dem, Ende Februar vom Deutschen Bundestag verabschiedeten, Zahlungskontengesetz wurde der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle festgeschrieben. Seit dem 19. Juni ist das Basiskonto in Kraft. Damit auch die meisten Geflüchteten Zugang zu einem Basiskonto haben, musste noch eine Verordnung durch das Innenministerium erlassen werden, in der weitere Dokumente, zu den im Geldwäschegesetz genannten, aufgeführt werden.“

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