Seit vergangenem Donnerstag kann auf den Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt eine “Windsuchkarte” heruntergeladen werden. In den dort markierten Gebieten ist nach Meinung des RP prinzipiell Windkraftnutzung möglich. Dabei wurden zunächst eine Windgeschwindigkeit von mehr als 5,5 m/S und ein Abstand zur Bebauung von mindestens 1000m und einige weitere Kriterien vorausgesetzt. In den sich daraus ergebenden Gebieten wird nun nach den tatsächlichen zukünftigen Vorranggebieten für Windkraft gesucht. Dazu werden weitere Gutachten einfließen.
Die betroffenen Kommunen sollten sich in den kommenden Monaten intensiv mit den möglichen Standorten beschäftigen und ihre Standpunkte an das RP weitergeben. Nur mit einem fairen Dialog zwischen Kommunen und Planern kann am Ende ein Regionalplanentwurf für Wind und Erneuerbare Energien herauskommen, der von weiten Teilen der Bürgerinnen und Bürger in Südhessen akzeptiert wird. Ein rein technischer Entwurf, der die lokalen Besonderheiten nicht berücksichtigt, kann nicht zum Erfolg führen.