Aktuelles
12.06.2018

Entlastung für Arbeitnehmer durchgesetzt

Paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt

In seiner heutigen Sitzung hat die Bundesregierung die Einführung der paritätischen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ab 1. Januar 2019 sollen die derzeit allein von den Arbeitnehmer zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.

„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Die Parität in der Krankenversicherung herzustellen, das war eine zentrale Forderung der SPD vor der Bundestagswahl. Von dieser Entscheidung profitieren Millionen Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land“, sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann am Rande der Plenarwoche in Berlin. „Wir sorgen dafür, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen an der Krankenversicherung beteiligen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Wer 3.000 Euro monatlich verdient, hat künftig 180 Euro netto pro Jahr mehr“, so Zimmermann weiter.

Von der Entlastung profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, denn ihr Zusatzbeitrag wird zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Für die Bevölkerung bedeutet das Entlastungen von 6,9 Milliarden Euro jährlich. In dem Gesetz ist auch eine deutliche Entlastung für Kleinstunternehmer vorgesehen. Der Mindestbeitrag wird auf 171 Euro im Monat halbiert. Davon werden mehr als eine halbe Millionen Solo-Selbstständige profitieren. Sie zahlen bisher häufig überhöhte Krankenkassenbeiträge, weil ihr Beitrag auf ein fiktives Mindesteinkommen berechnet wird, das sie gar nicht erreichen.

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