Aktuelles
23.01.2023

Denkmalschutz-Sonderprogramme – Förderung auch kleinerer Denkmalschutzprojekte

Am Rande der Sitzungswoche des Bundestages wurde bekanntgegeben, dass dieses auch für unsere Region erfolgreiche Programm fortgesetzt wird. Rund 450 Millionen Euro hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 im Rahmen von inzwischen zwölf Sonderprogrammen in den Denkmalschutz investiert. Damit konnte der Bund dringende Sanierungsarbeiten an fast 3.000 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglichen.

Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2023 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm (Denkmalschutz-Sonderprogramm XII, DS XII) vorgesehen. Hieraus kann auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln gefördert werden.

Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem kleinen und mittelständigen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen.

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie die aktuellen Antragsformulare. Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XII können bis zum 31. März 2023 bei der zuständigen Stelle (siehe Übersicht zu Antragsstellen) eingereicht werden. Weitere Informationen

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