Aktuelles
01.01.2024

Das ändert sich zum neuen Jahr

Mit dem Jahresbeginn gibt es wie immer auch gesetzliche Veränderungen. Und da sind einige positive Sachen dabei:

Die arbeitende Mitte entlasten!
Wir heben den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 11.604 Euro an. Das sind 696 Euro mehr als 2023.

Mehr für Familien!
Familien haben durch höhere Freibeträge für Kinder, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von nun 9.312 Euro mehr Geld zur Verfügung. Wer Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann eine um 12 Prozent erhöhte Unterstützung für den Schulbedarf der Kinder bekommen. Der Kinderzuschlag bei niedrigen Einkommen steigt von 250 auf bis zu 292 Euro pro Monat.

Eine höhere Mindestvergütung für Auszubildende!
Die Mindestvergütung für Azubis steigt im ersten Lehrjahr auf 649 Euro. Das sind 134 Euro mehr als 2020. Ab den 1. April gibt es außerdem eine Ausbildungsgarantie.

Mindestlöhne für Beschäftigte hoch!
Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro. Wir setzen uns weiter für einen höheren Mindestlohn ein und wollen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerseite in der Mindestlohnkommission nicht mehr überstimmt werden kann.

Erhöhung der Kinderkrankentage!
Die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) werden für 2024/2025 auf 15 erhöht. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Anfrage an Jens Zimmermann


Sie haben eine Anfrage oder ein Anliegen, dass Sie mir mitteilen möchten? Kontaktieren Sie mich direkt über dieses Formular: