Diese Übersicht entspricht meinem Kenntnisstand von Gründonnerstag, den 09. April, 12.00 Uhr und erfasst die wichtigen Maßnahmen auf einen Blick. In den kommenden Tagen werden die Beschlüsse gefasst. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es vom Beschluss bis zum Ausrollen vor Ort einige Tage dauern kann.
Öffnung weiterer Impfzentren
Nancy Faeser und Dr. Jens Zimmermann (MdB) fordern bessere Koordination und Kommunikation bei den Corona-Impfungen
Nachdem Hessen bisher nur in sechs großen Städten (Kassel, Fulda, Gießen, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt) Impfungen gegen das Corona-Virus angeboten hat, öffnen heute endlich auch die 22 weiteren Impfzentren in der Fläche, die seit Dezember auf ihren Einsatz warten.
Nancy Faeser, die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und der SPD Hessen, und der hessische Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann, Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Hessen im Bundestag, haben zu diesem Anlass heute erneut eine bessere Koordination und Kommunikation in der Corona-Krise gefordert.
Nancy Faeser erneuerte dabei die Forderung ihrer Fraktion nach einem hessischen Impfgipfel. Sie sagte: „Nach den massiven Pannen zum Start müssen jetzt alle Akteure an einen Tisch, um sicherzustellen, dass eine erfolgreiche und schnelle Impfung der Bevölkerung möglich ist. Denn damit, dass ab heute alle Impfzentren im Land geöffnet sind, ist das Problem des Impfstoffmangels und der gerechten Verteilung der Impfdosen nicht gelöst. Die Landesregierung darf bei diesem entscheidenden Thema nicht noch mehr Zeit und Vertrauen verlieren, sondern muss so schnell wie möglich in einer ehrlichen Diskussion den Rat von Experten einholen – und dann auch danach handeln. Hätte sie das rechtzeitig getan, hätten sich viele Probleme von vornherein vermeiden lassen, die nun nachträglich gelöst werden müssen.“
Erforderlich sei auch eine bessere Kommunikation zwischen Land, Bund und der Europäischen Union, stellte Nancy Faeser fest: „Es entsteht derzeit leider der Eindruck, dass im politischen Raum vor allem darum gerungen wird, Verantwortung von sich zu weisen, statt eine sinnvolle Corona-Strategie zu entwickeln, die von der europäischen über die nationalstaatliche bis zur regionalen Ebene verzahnt ist und gemeinsam umgesetzt werden kann. Mein Verständnis von Politik im Sinne der Menschen ist jedenfalls ein anderes.“
Nancy Faeser und Dr. Jens Zimmermann sprachen sich dafür aus, die Zahl der Corona-Tests weiter zu erhöhen und mehr Virusmaterial aus positiven Testproben genetisch zu sequenzieren, um die Verbreitung der aktuellen Virusmutationen deutlicher eingrenzen zu können.
Dr. Zimmermann sagte: „Wir brauchen eine kluge Teststrategie für besonders vulnerable Gruppen, solange noch nicht jeder die Chance auf eine Impfung hatte. Gerade für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenpflegeheimen ist die Isolation eine zunehmende Belastungsprobe. Diesen Menschen muss Kontakt ermöglicht werden, der sie jedoch nicht in Gefahr bringt. Solange sie noch nicht geimpft wurden, ist – neben Abstand und Schutzmasken – die Antwort darauf: testen, testen, testen.“
Die beiden SPD-Politiker sprachen sich zugleich dafür aus, neue Standorte für die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten einzurichten. Seit Beginn der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, dass die globale Arbeitsteilung in der Pharma- und Medizinindustrie – Forschung in den Industrieländern, Produktion in den Staaten mit den niedrigsten Arbeitskosten – zum Problem werde, wenn die internationalen Lieferketten unterbrochen würden.
„Wir wissen und wurden in der Corona-Pandemie darin bestärkt: Zu einer guten Gesundheitsversorgung zählen, eine zuverlässige Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Dabei wollen wir nicht abhängig von anderen Märkten sein. Daher brauchen wir einen starken Gesundheits-Standort Deutschland, besonders bei der Impf- und Wirkstoff-Produktion sowie der Medizintechnik. Als Gesundheitsminister ist Jens Spahn auch hier in der Pflicht“, so Dr. Jens Zimmermann.
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 08.06.2020)
Bis zu 20 Wochen Lohnfortzahlung für Eltern
Der Bundesrat hat der Verlängerung des Lohnersatzes für Eltern, die durch die Corona-Krise ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit können, zugestimmt. Das bedeutet: insgesamt bis zu 20 Wochen Lohnersatz, statt bisher 6 Wochen. Mehr Informationen gibt es hier.
Einladung zur Telefonsprechstunde am 10. Juni
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann lädt ein zur nächsten Telefonsprechstunde am Mittwoch, 10. Juni von 17:00 -19.00 Uhr ein. „Das persönliche Gespräch mit den Menschen ist mir sehr wichtig. Egal, ob es um bundespolitische Fragen und Themen oder persönliche Anliegen geht – ich nehme mir Zeit und freue mich, wenn wir gemeinsam diskutieren und Lösungen finden“, so der Abgeordnete. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter 06078 – 9173142 wird gebeten. Anfragen können gern auch per Mail gestellt werden unter jens.zimmermann.ma03@bundestag.de
COVID-19: Aktuelle Informationen zu Corona-Pandemie (Stand: 05.06.2020)
Stark aus der Krise
Kraftvoll, mutig und klug, und immer die Menschen im Fokus – nur so kommen wir gemeinsam gut aus der Krise. Alle Kräfte mobilisieren und die richtigen Entscheidungen treffen. 130 Milliarden Euro für große Schritte hin zu mehr Zusammenhalt, für eine moderne, umweltfreundliche Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und starke soziale Sicherheit! Die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans zum roten Konjunkturprogramm.
COVID-19: AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE (STAND: 04.06.2020)
Koalition einigt sich auf Konjunkturpaket: „Mit Wumms“
Insgesamt 130 Milliarden Euro nehmen Bund und Länder für ein großes Konjunkturpaket in die Hand. Allein 120 Milliarden Euro davon kommen vom Bund. Im Mittelpunkt stehen Unterstützung für Familien, eine Mehrwertsteuersenkung und die Entlastung der Kommunen. Auch die Stromkosten sollen sinken. Und für Branchen, die besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind wird es Überbrückungshilfen von 25 Milliarden Euro geben.
Mehr über das Konjunkturpaket erfahren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 26.05.2020)
Kinderbonus: So stärken wir Familien
Familien sind von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders betroffen. Sie hatten zum Beispiel durch die Schließung von Schulen und Kitas besondere Lasten zu tragen. Noch immer können viele Eltern aufgrund der eingeschränkten Kita- und Schulöffnungszeiten nicht voll arbeiten.
Deswegen wollen wir sie gezielt mit einem Familienbonus unterstützen: 300 Euro einmalig zur freien Verfügung für jedes Kind. Das hilft nicht nur allen Familien, sondern setzt auch einen starken Konjunkturimpuls.
Jetzt informieren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 25.05.2020)
Konjunkturpaket: Solidarisch in die Zukunft investieren
Die SPD will mit einem umfangreichen Konjunkturpaket das Land wieder in Schwung bringen – aber auf neuen Bahnen, nicht auf ausgetretenen Pfaden. Ziel muss sein, jetzt die Weichen für eine gerechtere, klimafreundlichere, krisen- und zukunftsfeste Gesellschaft und Wirtschaft zu stellen. Und besonders Familien zu fördern. „Wir wollen die Wirtschaft punkt- und zielgenau fördern – mit klaren Erwartungen verbunden“, sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans am Montag. Jetzt mehr erfahren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 20.05.2020)
Bis zu 20 Wochen Lohnersatz für Eltern
Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können, erhalten länger als bisher Lohnersatz. Und zwar zehn statt bisher sechs Wochen, Alleinerziehende sogar bis zu 20 Wochen. „Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um finanzielle Sicherheit zu geben“, begrüßte Familienministerin Franziska Giffey den Kabinettsbeschluss. Mehr erfahren.
„Aufräumen“ in der Fleischbranche
Das Bundeskabinett hat die Vorschriften in der Fleischindustrie verschärft. Das Ziel: Mehr Arbeitsschutz und Hygiene. Das sei „dringend nötig“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil mit Blick auf die Häufung von Corona-infektionen in Schlachtbetrieben. „Werkverträge beim Schlachten und Verarbeiten von Fleisch werden verboten.“ Jetzt weiterlesen!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 19.05.2020)
Urlaub am Mittelmeer rückt näher
Die Chancen auf Urlaub am Mittelmeer steigen: Bundesaußenminister Heiko Maas verständigte sich am Montag mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus zehn der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen darauf, auf eine Öffnung der Grenzen für Touristen bis zum Sommerbeginn hinzuarbeiten. „Wir wollen Schritt für Schritt in die Normalisierung zurück“, sagte Maas. Jetzt weiterlesen!
Mit Konjunkturhilfen vor allem Frauen unterstützen
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey macht sich dafür stark, Familien in der Corona-Krise weiter zu unterstützen. Dazu spricht sie sich für eine verlängerte Lohnfortzahlung für Eltern aus, die wegen geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können. Die Lohnfortzahlung sieht im Moment Folgendes vor: Wer wegen der Corona-Krise seine Kinder betreuen muss und nicht arbeiten kann, erhält für sechs Wochen 67 Prozent seines Nettoeinkommens.
Zudem verlangte Giffey im Interview mit den ARD-Tagesthemen am Montagabend, dass mögliche Konjunkturhilfen in der Coronakrise vor allem Frauen zugute kommen. „Wenn wir Konjunkturprogramme auflegen, dann müssen wir sie so gestalten, dass gerade auch die Frauen berücksichtigt werden.“ Es gehe jetzt darum, „wie wir genau diejenigen, die jetzt in den Sorgeberufen aber auch in der familiären Sorgearbeit sehr, sehr viel leisten, auch bei den Konjunkturmaßnahmen unterstützen“.
SPD will Kommunen zum Konjunkturmotor machen
Die SPD will Städte und Gemeinden in der Corona-Krise helfen und viele von erdrückenden Altschulden befreien. Das ist wichtig, wenn die Wirtschaft wieder anspringen soll. Denn: Der größte Teil der öffentlichen Investitionen wird von den Kommunen geleistet.
Jetzt mehr über den Rettungsschirm für Kommunen erfahren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 18.05.2020)
Steuerschätzung und Konjunturpaket: Jetzt in unsere Zukunft investieren
Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht das Land trotz sinkender Steuereinnahmen gut gewappnet: „Dank der guten Haushaltspolitik der vergangenen Jahre ist die Corona-Krise finanziell zu bewältigen.“ Zugleich kündigt er für Anfang Juni ein Konjunkturprogramm an, das neuen Schwung bringen soll. Es geht um mutige Investitionen in Arbeitsplätze, Wirtschaft, Familien, Kommunen, Schulen, Digitalisierung und Infrastruktur. Jetzt informieren!
Kurzarbeitergeld wird erhöht
Der Bundestag hat zusätzliche Unterstützung für Beschäftigte beschlossen: Für die Zeit der Krise wird das Kurzarbeitergeld erhöht, das Arbeitslosengeld verlängert, Familien mit wenig Einkommen werden noch besser unterstützt. Und: Auch die Grundrente wird jetzt im Parlament beraten. Sie verbessert die Lebenssituation für über eine Million Rentnerinnen und Rentner. Mehr erfahren!
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 14.05.2020)
Nach Lockerung der Grenzkontrollen: Urlaubsreisen wohl ab Mitte Juni
Rechtzeitig vor dem Sommerurlaub sollen die Grenzen nach Österreich, Frankreich und wohl auch Dänemark wieder öffnen. Das Ziel: Freier Reiseverkehr – aber dafür muss die Pandemie mitspielen. Jetzt weiterlesen!
Corona in Schlachthöfen: Arbeitsminister will „aufräumen“
Angesichts der Häufung von Corona-Infektionen in mehreren Schlachthöfen stellt Arbeitsminister Hubertus Heil rechtliche Konsequenzen in Aussicht. Heil kündigte am Mittwoch im Bundestag an, dass das Corona-Kabinett am kommenden Montag strengere Vorschriften beschließen werde. „Wir werden aufräumen mit diesen Verhältnissen.“ Jetzt informieren!
Maas will Reisewarnung schrittweise aufheben – Europa zuerst
Außenminister Heiko Maas will die weltweit geltende Reisewarnung für Touristen schrittweise aufheben und mit europäischen Ländern beginnen. Einen Zeitpunkt dafür nannte er am Mittwoch aber nicht. „Für Europa wird es sicher früher möglich sein, die Reisewarnung aufzuheben als für andere Reiseziele – vorausgesetzt, dass sich der jetzige positive Trend in vielen Ländern verstetigt“, sagte Maas.
Der Außenminister hatte am 17. März die Reisewarnung für alle touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen – ein beispielloser Schritt. Bisher gab es solche Warnungen nur bei einer Gefahr für Leib und Leben, vor allem für Kriegsgebiete wie Afghanistan oder Syrien. Eine Reisewarnung ermöglicht eine kostenlose Stornierung von bereits gebuchten Reisen.
Maas will in den nächsten Tagen Amtskollegen zu einem „Nachbarschaftsdialog“ einladen. Dabei soll darüber gesprochen werden, wie der Reiseverkehr in Europa wieder ermöglicht werden kann. „Ziel muss es sein, das Vorgehen in Europa so gut wie möglich abzustimmen, auch wenn sich die Lage von Land zu Land noch unterscheidet. Wir müssen nicht alle im selben Takt vorangehen, aber eben auch nicht im Wettlauf – und so, dass wir einander nicht auf die Füße treten.“
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 13.05.2020)
Grenzen wieder öffnen
Seit Mitte März sind nur noch bestimmte Grenzübergänge nach Deutschland geöffnet. Es finden Kontrollen statt. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen nicht mehr ein- und ausreisen. Seit April gilt außerdem, wer nach Deutschland kommt, muss für zwei Wochen in Quarantäne. Und zwar unabhängig von Reiseroute und Staatsangehörigkeit. Ausnahmen gibt es etwa für Berufspendlerinnen und -pendler.
SPD-Chef Norbert Walter-Borjans plädiert dafür, die Quarantäne-Regel wieder zu lockern und die deutschen Grenzen rasch zu öffnen. „Dass die längst überwunden geglaubten Nationalstaatsgrenzen zum Symbol der Abschottung gegen Corona geworden sind, ist mit jedem Tag schwerer zu ertragen.“
Das gelte ganz besonders für die Menschen in den Grenzregionen. „Weder die Infektionsgefahr noch die Mündigkeit der Bürger unterscheiden sich ausgerechnet an den alten Grenzen von einem Meter zum anderen“, sagte Walter-Borjans.
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 12.05.2020)
Konjunkturpaket mit sozialdemokratischer Handschrift
Wie kommt Deutschland nach der Rezession wieder auf die Beine? Das diskutiert die SPD mit Fachleuten aus allen Bereichen. Erste Ergebnisse sollen bereits Teil der sozialdemokratischen Handschrift im Konjunkturprogramm sein, das die Regierung im Juni vorlegen will.
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COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (Stand: 11.05.2020)
Corona-Demos: Warnung vor Corona-Verschwörungstheorien
Immer mehr Extremisten von links und rechts, Verschwörungstheoretiker und Reichsbürger sind bei Demonstrationen gegen die Auflagen zum Schutz der Gesundheit vor dem Coronavirus dabei. Die SPD warnt deshalb vor demokratiefeindlichen Tendenzen. „Auf der einen Seite gibt es eine Verunsicherung der Menschen. Es gibt aber offenbar auch immer wieder Kräfte, die genau an dieser Stelle ansetzen wollen, um eine Gesellschaft, eine Demokratie zu destabilisieren“, sagt SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. Es sei aber ein Trugschluss zu glauben, die Corona-Maßnahmen seien gar nicht nötig gewesen.
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COVID-19: AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE (07.05.2020)
Neue Elterngeld-Regelungen stützen Familien in der Corona-Krise
Wegen der Corona-Krise sollen Mütter und Väter keine Abstriche beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag beschloss einen Gesetzentwurf der großen Koalition, der die Berechnungsgrundlage vorübergehend ändert. „Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen“, sagte Familienministerin Franziska Giffey.
Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben.
Unterstützung für Studierende in Corona-Zeiten
Für Studentinnen und Studenten, die wegen der Krise in eine finanzielle Notlage geraten, stellt der Bund 100 Millionen Euro bereit. Und für BAföG-Empfänger*innen wird es attraktiver, in der Corona-Pandemie in systemrelevanten Berufen auszuhelfen. Der Bundestag beschloss Anreize: Wer in der aktuellen Krise neben Studium und Ausbildung eine Aufgabe im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in der Landwirtschaft übernommen oder Arbeitszeit dort aufgestockt hat, dessen Einkünfte sollen nicht auf das Bafög angerechnet werden. Das ausgezahlte BAföG soll trotz dieser Nebeneinkünfte unverändert hoch bleiben. Für Wissenschaftler*innen werden zudem Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert, so dass beispielsweise Forschungsprojekte, die sich wegen der aktuellen Ausnahmesituation verzögern, weitergeführt werden können.
Die SPD hat außerdem durchgesetzt, dass auch Studierende unterstützt werden, die wegen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie zum Beispiel ihren Nebenjob verlieren, aber keinen Anspruch auf BAföG haben. Um sie mit direkten Zuschüssen zu unterstützen, stellt der Bund 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke zur Verfügung. Mit dem Zuschuss können die Studierendenwerke jungen Menschen in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch helfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zudem dafür gesorgt, dass die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinslos gestellt werden.
COVID-19: AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE (06.05.2020)
Weitere Corona-Lockerungen
Das Infektionsgeschehen hat sich gut entwickelt. Deshalb haben Bund und Länder neue Lockerungen unter klaren Auflagen bei Schulen, Kitas, Geschäften, Pflegeheimen, Gastronomie und Sport beschlossen. Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Vizekanzler Olaf Scholz spricht von einem „Signal zur richtigen Zeit“. Du findest alle weiteren Informationen zu den Lockerungsmaßnahmen hier.
COVID-19: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie (05.05.2020)
Keine Boni, keine Dividenden: Staatshilfen bekommen strenge Auflagen
Die Bundesregierung will in der Corona-Krise Staatshilfen für Unternehmen über einen Stabilisierungsfonds an strenge Vorgaben knüpfen. So sollen Gewinn- und Dividendenausschüttungen grundsätzlich verboten sein. Der Entwurf einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung sieht vor, dass Gewinn- und Dividendenausschüttungen bei Rekapitalisierungsmaßnahmen sowie umfangreichen Garantien grundsätzlich verboten sind. Auch Boni oder Gratifikationen für sogenannte Organmitglieder und Geschäftsleiter dürfen nicht gewährt werden.
Grundrente ist nächste Woche im Parlament
Gute Nachrichten – und mal nicht zum Thema Corona: Die Grundrente soll in der kommenden Sitzungswoche im Parlament in erster Lesung behandelt werden. Darauf habe sich die SPD-Fraktion mit der Union verständigt, sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich.
Man wolle das „zügig abschließen“, so dass die Grundrente am 1.1.2021 in Kraft treten könne. Ab 2021 sollen die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen aufgebessert werden. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Februar beschlossen. Damit die Pläne Gesetz werden, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
Virologen rechnen mit zweiter und dritter Corona-Welle
Das Robert Koch-Institut (RKI) rechnet mit weiteren Ansteckungswellen. „Das ist eine Pandemie. Und bei einer Pandemie wird dieses Virus so lange Krankheiten hervorrufen, bis 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung infiziert sind“, bekräftigte RKI-Präsident Lothar Wieler am Dienstag in Berlin. Es werde „mit großer Sicherheit“ eine zweite Welle geben, dessen sei sich die Mehrheit der Wissenschaftler*innen sicher. Viele gingen auch von einer dritten Welle aus. Deshalb werde auch die geplante App zur Kontaktnachverfolgung von Infizierten zu einem späteren Zeitpunkt noch gebraucht werden.
COVID-19: Aktuelles und Ihre Anliegen
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
hinter uns liegen schwierige Wochen. Unser Leben wurde buchstäblich auf den Kopf gestellt und hat viel von uns gefordert. Als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Bei allen die unser Land momentan am Laufen halten, aber auch bei allen, die Abstand halten, sich selbst einschränken und damit die Verbreitung des Virus verlangsamen. Auch im Bundestag dreht sich momentan alles um Corona und die Folgen. Unser Ziel ist an erster Stelle der Schutz der Gesundheit. Aber natürlich versuchen wir auch alles dafür zu tun, um Arbeitsplätze zu erhalten und Unternehmen zu retten. Dazu haben wir einen großen Schutzschirm gespannt. Mit 156 Milliarden Euro stellen wir sehr viel Geld zur Verfügung. Das können wir uns dank des sparsamen Umgangs der letzten Jahre leisten. Dennoch ist uns bewusst, dass viele die finanziellen Belastungen spüren.
Beeindruckend ist, trotz aller Sorgen, wie viele kreative Ideen in den letzten Wochen bei uns vor Ort entstanden sind. Seien es Geschäfte und Lokale, die jetzt nach Hause liefern oder Initiativen, die den Einkauf für alle übernehmen, die gerade nicht raus können. Solidarität und Zusammenhalt sind gerade jetzt besonders wichtig und wir alle können auch ein wenig stolz sein, dass wir diese Krise gemeinsam durchstehen. Auf meiner Seite finden Sie nützliche Links zu weiteren Internetseiten und Telefonnummern. In der aktuellen Lage ist mir eine Botschaft wichtig: Scheuen Sie sich nicht um Hilfe zu bitten! Für viele Probleme, ob groß oder klein, gibt es Unterstützung. Gerne können Sie sich auch jederzeit direkt an mich wenden. Natürlich auch mit Hinweisen, was gerade nicht so gut funktioniert und was besser gemacht werden sollte.
Ihr Jens Zimmermann
COVID-19: Kompakte Informationen zu politischen Maßnahmen und Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie
Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden. Als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich Ihnen kompakt einige Informationen zur aktuellen Situation und den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zukommen lassen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.
COVID-19: Mittelstand bekommt Schnell-Kredite
Die Bundesregierung legt bei der Unterstützung für Firmen noch einmal massiv nach. Vor allem mittelständische Unternehmen kommen jetzt schneller und einfacher an Kredite, um Arbeitsplätze und ihre Existenz zu sichern. Man wolle sicherstellen, dass kleine und mittlere Betriebe „durch die schwierige Zeit kommen“, sagte Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz.
Für die Corona-Pandemie gebe es „keine Blaupause“, sagte Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz. Die Bundesregierung beobachte die Situation ständig genau. Mit dem KfW-Schnellkredit lege man jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. „Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen“, so Scholz.
Schnell-Kredit für Mittelstand
Mit dem neuen Kreditprogramm versorgt die Bundesregierung vor allem den Mittelstand schneller und einfacher mit dringend notwendigen Krediten und will damit eine Pleitewelle verhindern. Kredite von bis zu 800 000 Euro pro Firma sollen mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Die Unternehmen dürfen demnach zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und müssen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ aufweisen.
„Wer schon im letzten Jahr wirtschaftlich tätig war. Wer im letzten Jahr schon Umsätze hatte. Wer im letzten Jahr eine ordentliche wirtschaftliche Tätigkeit entrichtet hat. Und wer Gewinn gemacht hat, der kann auch drei Monatsumsätze als Kredit bekommen von der Bank. Von uns dann in diesem Fall zu 100 Prozent verbürgt, so dass keine eigene Bewertung der Bank notwendig ist“, sagte Scholz. Mit dieser 100-Prozent-Verbürgung sei eine ganz schnelle Kreditvergabe möglich.
Darum geht´s
- Antragsberechtigt sind Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Sie müssen mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
- Die Kredithöhe liegt bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 – maximal jedoch pro Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei 500 000 Euro, bei Unternehmen über 50 Beschäftigten bei 800 000 Euro.
- Es wird eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die staatliche Förderbank KfW und damit den Bund geben.
- Die Firma muss zuvor Gewinn gemacht haben – im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre.
- Die Hausbank prüft dies sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung.
- Die Firma muss außerdem mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
- Bei dem neuen Programm soll die Laufzeit der Kredite bei zehn Jahren liegen – beim bisherigen KfW-Sonderprogramm sind es fünf Jahre.
Insta Live mit Bijan Kaffenberger und Dr. Jens Zimmermann
Gegen falsche Informationen und Corona-Gerüchte! Deshalb bin ich am Donnerstag, 18:15, mit dem Landtagsabgeordneten des Wahlkreis Darmstadt-Stadt II Bijan Kaffenberger wieder live bei Instagram! Teilt diesen Beitrag und seid dabei, um aktuelle und vor allem gesicherte Informationen in der Coronakrise zu bekommen! Ich freue mich auf euch!
Deutscher Bundestag beschließt Hilfen in Zeiten der Corona Pandemie SPD-Abgeordneter Dr. Jens Zimmermann zu den Berliner Beschlüssen
„Es braucht jetzt entschlossenes Handeln und kluges Krisenmanagement!, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann. „Mit den Gesetzen, die wir diese Woche beschlossen haben, schützen wir tausende Arbeitnehmer, Unternehmen und Familien in unserer Region vor dem Existenzverlust aufgrund der Corona-Krise. In Krisenzeiten zeigen sich die Stärke und der Zusammenhalt einer Gesellschaft. Wir sehen: Die Menschen in Südhessen halten in Zeiten des Corona-Virus zusammen. Sie zeigen Solidarität und Hilfsbereitschaft! Unterstützen beispielsweise ihre örtlichen Gaststätten und Wochenmärkte oder helfen Mitmenschen beim Einkaufen.“
„Alle befinde sich momentan in einer Ausnahmesituation. Das Corona-Virus breitet sich weiter in Hessen aus und die Zahl der infizierten Personen steigt täglich weiter an. Die Pandemie trifft uns alle mit ungeheurer Wucht: gesundheitlich, ökonomisch und sozial. Für manche Menschen geht es um Leben und Tod, für andere um ihre wirtschaftliche Existenz. Durch die notwendige Kontaktvermeidung sind alle unmittelbar betroffen“, so begründet Zimmermann die Gesetze.
„Es braucht jetzt entschlossenes Handeln und kluges Krisenmanagement. Genau das leisten Vize-Kanzler und Finanzminister Olaf Scholz und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil zusammen mit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Mit dem Gesetz zur Kurzarbeit und den weiteren Gesetzen, die wir diese Woche im Eilverfahren beschlossen haben, schützen wir tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Familien auch bei uns in Südhessen vor den negativen Auswirkungen der Krise.“ Der Schutzschirm für Unternehmen und Arbeitnehmer umfasst Hilfen von weit über 150 Milliarden Euro. So können in Hessen dank der Bundesmittel Solo-Selbständige, Kleinstunternehmer und Mittelständler auch mit einer Einmalzahlung unterstützt werden:
10.000 Euro bei bis zu 5 Mitarbeitern
20.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
30.000 Euro bei bis zu 49 Mitarbeitern
Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern können über die Hausbank Kredite in Anspruch nehmen. All diese Gesetze wären bedeutungslos ohne die Menschen, die weiter organisieren und täglich unter schwierigsten Bedingungen arbeiten, damit wir alle weiter versorgt werden: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, in Lebensmittelläden, bei Polizei, Feuerwehr und im THW. „Sie leisten derzeit einen besonders wichtigen Beitrag für unser Land. Dafür danke ich ihnen herzlich!“ schließt Zimmermann.
COVID-19: Schutzschild für Deutschland
Unterstützung für Beschäftigte, Familien, Selbständige und Unternehmen
Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.
Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.
Sicherung von Arbeitsplätzen
Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett.
Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.
Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden.
Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.
Stabilisierung von Unternehmen
Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen
Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren.
Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.
Schutz vor Insolvenzen
Außerdem wollen wir die Fortführung von Unternehmen ermöglichen und erleichtern, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen oder insolvent geworden sind. Deshalb wird für diese Fälle die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll flankierend das Recht der Gläubiger eingeschränkt werden, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.
Schutz von Mieterinnen und Mietern
Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.
So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.
Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.
Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.
Stärkung von Krankenhäusern
Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, 50.000 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag. Zudem sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Die Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erhebliche Zusatzeinnahmen entstehen. Außerdem sollen auch für niedergelassene Ärzte Einnahmeausfälle abgefedert werden.
Zum 30. Juni werden die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Krankenhäuser durch einen Beirat überprüft. Sollte sich zeigen, dass weitere Hilfen benötigt werden, werden wir unverzüglich handeln.
Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.
Einsatz der sozialen Dienste
Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen. Sie erhalten Zuschüsse, wenn sie ihren Bestand nicht anderweitig sichern können.
Personal zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur
Wir sichern pragmatisch, dass Menschen, die in dieser schwierigen Zeit dabei helfen können, Krankenhäuser und Gesundheitssystem, Infrastruktur, öffentliche Ordnung und Versorgung aufrechtzuerhalten, nicht daran gehindert werden. Auch für Menschen in Rente oder Saisonarbeit, vor allem in der Landwirtschaft, machen wir unbürokratisch möglich, während der Krise verstärkt mit anzupacken. Dafür ermöglichen wir einen höheren Hinzuverdienst bei der Rente und erweitern befristet den zeitlichen Ramen für kurzfristige Minijobs von jetzt 70 auf 115 Tage.
Strafverfahrensrecht
Die Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie betreffen auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Vor allem für strafgerichtliche Hauptverhandlungen ist absehbar, dass die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Hemmung der Unterbrechungsfristen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen in § 229 Absatz 3 der Strafprozessordnung nicht ausreichend sind. Ziel der strafverfahrensrechtlichen Regelungsvorschläge ist es, durch einen zusätzlichen Hemmungstatbestand die Fortsetzung vieler durch die Pandemie unterbrochener Strafverfahren zu ermöglichen und so die Aussetzung und vollständige Neuverhandlung dieser Prozesse zu vermeiden. In das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung soll ein auf ein Jahr befristeter zusätzlicher Hemmungstatbestand für die Unterbrechungsfrist einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung eingefügt werden. Dieser erlaubt es den Gerichten, die Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn diese aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden kann.
Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.
Die enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie machen Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. Euro erforderlich. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.
COVID-19: Kompakte Informationen zu politischen Maßnahmen und Unterstützung in Zeiten des Coronavirus
Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die
Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden. Als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich Ihnen kompakt einige Informationen zur aktuellen Situation und den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zukommen lassen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.
Diese Übersicht entspricht meinem Kenntnisstand von Montag, 23. März, 14.00 Uhr und erfasst die wichtigen Maßnahmen auf einen Blick. In den kommenden Tagen werden die Beschlüsse gefasst. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es vom Beschluss bis zum Ausrollen vor Ort einige Tage dauern kann.
Corona Wahlkreisinfo Stand 23_03_2020
COVID-19: Einladung zur telefonischen Bürgersprechstunde mit Dr. Jens Zimmermann
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und digitalpolitische Sprecher Dr. Jens Zimmermann lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Odenwald zur telefonischen Bürgersprechstunde am Montag, den 30. März 2020 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr ein. Dabei kann man seine persönlichen Anliegen vorbringen und zusammen mit ihm nach Lösungen suchen. Seit Beginn seiner Tätigkeit sind ihm die regelmäßigen Bürgersprechstunden besonders wichtig. Jede und jeder kann dabei kommen und Herrn Dr. Jens Zimmermann erläutern, wo insbesondere in Zeiten der Corona Krise der Schuh drückt. Zur Vermeidung von Wartezeiten ist eine Anmeldung zu den Einzelgesprächen unter der Telefonnummer 06078/9173142 oder per E-Mail jens.zimmermann.ma03@bundestag.de erforderlich.
COVID-19: Fragen und Antworten zum Coronavirus: Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen
Der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung sowie der Erhalt der Gesundheitsinfrastruktur und der öffentlichen Versorgung stehen an erster Stelle. Darüber hinaus ist es wichtig, Wirtschaft und Beschäftigung so abzusichern, dass die Corona-Krise nicht in einer unkalkulierbaren Wirtschafts- und Beschäftigungskrise mündet. Deutschland hat die Situation frühzeitig ernst genommen und die Maßnahmen, die von der WHO erneut bekräftigt wurden, früh selbst umgesetzt. Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Maßnahmen Bundesregierung und Parlament auf den Weg gebracht haben.
COVID-19: Informationen für Unternehmen in Zeiten der Coronakrise
Als Ihr Bundestagsabgeordneter möchte ich Ihnen kompakt einige Informationen zur aktuellen Situation und den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zukommen lassen. Ich weiß um die ernsthaften Einschnitte in Ihren Tätigkeiten und die Bedeutung der aktuellen Corona-Pandemie für die Unternehmen. Anbei finden Sie wichtige Informationen und die nützlichen Links auf einen Blick (Stand 17.03.2020, 18:00 Uhr): COVID-19: Unternehmensinformation.
COVID-19: Schutzschirm für Arbeitsplätze – Informationen zum Kurzarbeitergeld
Gesundheit steht an erster Stelle. Aber es geht auch darum, Arbeitsplätze zu schützen und zu erhalten. Denn natürlich sind viele Unternehmen stark unter Druck, weil die Folgen der Pandemie auch die Wirtschaft belasten. Deshalb spannen wir mit einem erleichterten Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen einen starken Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland.
- Wir unterstützen Betriebe und ihre Beschäftigten, die durch die Folgen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Damit möglichst keine Arbeitsplätze verloren gehen, erleichtern wir den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Das können Betriebe schon beantragen, wenn nur 10 Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Das gilt ab sofort – und rückwirkend zum 1. März.
- Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können Unternehmen Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
- Den betroffenen Arbeitgebern können die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden.
- Außerdem helfen wir Unternehmen, die in der Krise Liquiditätsprobleme bekommen – zum Beispiel mit Überbrückungskrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das gilt ab sofort – und rückwirkend zum 1. März. Damit spannen wir einen starken Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland auf.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Kurzarbeitergeld (Stand 16.03.2020).
COVID-19: Informationen zum Corona-Virus
Unser Land erlebt durch die Coronakrise eine schwierige Phase, die uns alle beansprucht. Angst und Panik sind unbegründet und kontraproduktiv. Was zählt, ist Verantwortung – ein umsichtiges und entschlossenes Krisenmanagement. Deutschland ist darauf gut vorbereitet. Gleichzeitig ist die Situation auch eine Stunde der Solidarität in unserer Gesellschaft. Denn wir alle können einen Beitrag leisten, um eine schnelle Ausbreitung zu verhindern. Es sind die kleinen Dinge: Händewaschen, große Menschenmassen meiden, zu Hause bleiben, wenn man krank ist. Jede und Jeder kann den eigenen Alltag auf die Herausforderungen anpassen und auch in seiner direkten Nachbarschaft oder Familie konkret helfen. Auch wenn der Coronavirus für viele glimpflich verlaufen wird, brauchen vor allem alte und kranke Menschen nun diese Solidarität der gesamten Bevölkerung. Wir halten zusammen.
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ist inzwischen an verschiedenen Gebieten in Europa und auch in Deutschland angekommen. Die Behörden des Bundes, der Länder, der Städte und der Landkreise haben gemäß der Planungen für den Pandemiefall vorgesorgt.
Allen Bürgerinnen und Bürgern steht bei allgemeinen Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 die Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Verfügung. Die Hotline ist unter der Nummer 0800-5554666 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Fragen zu konkreten Symptomen beantwortet der behandelnde Hausarzt oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.
Das Informationsportal vom Landkreis Darmstadt-Dieburg:
https://perspektive.ladadi.de/index.php?id=137
Weiterführende Informationen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg: https://www.gesundheitsamt-dadi.de