Palliativ- und Hospizversorgung im Odenwaldkreis
Nur mit Vernetzung gelingt gute Versorgung
Begleitung und Beratung am Lebensende sind für Patienten und Familien eine wichtige Unterstützung und Entlastung. Viele Patienten, Angehörige und einige Ärzte wissen wenig über Angebote der Palliativmedizin und Hospizversorgung. Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Verbesserung der wohnortnahen Palliativ- und Hospizversorgung beschlossen.
Der im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf erlaubt es Krankenhäusern mit Teams der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zusammenzuarbeiten, um so die Betreuung zu verbessern. Diese Teams bestehen z. B. aus Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten und sowie Seelsorgern.
„Das ist Anlass genug, vor Ort mit Experten über das Thema zu sprechen und zu informieren“, findet der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann. „Wir haben mit dem Gesundheitszentrum im Odenwaldkreis einen guten Standort für die medizinische Versorgung. Palliative Angebote und Hospizversorgung müssen aber noch ausgebaut werden.“ Zur Podiumsdiskussion in das Gesundheitszentrum lud er daher seine Kollegin Bettina Müller, Mitglied im Gesundheitsausschuss. Mit den beiden Abgeordneten diskutierten Dr. Erika Ober, die Vorsitzende der Hospiz-Initiative Odenwald, Dr. Birgit Oppermann, Leiterin der Palliativeinheit des Gesundheitszentrums Odenwald und Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK Hessen. Die Bedeutung des Themas zeigt sich an der großen Zuhörerschaft: über 70 Gäste waren am Sonntagnachmittag (31.) zur Diskussion gekommen.
Nach kurzen Impulsen der Experten konnten diese erfahren, dass alle Podiumsteilnehmer den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wollen. Bettina Müller betonte, wie wichtig es sei, dass Menschen am Ende ihres Lebens nicht alleine bleiben müssen. Birgit Oppermann schloss sich ihr an und berichtet über die örtliche Situation und den Aufbau der Palliativeinheit am GZO. Auch Norbert Sudhoff sandte positive Nachrichten
und sagte dem Odenwaldkreiskreis die Unterstützung der Barmer GEK zu. Die Barmer GEK will im Kontakt mit GZO und Landrat bleiben, Sudhoff warb aber zugleich für Verständnis, dass es ein neues Gesetz sei und die Umsetzung jetzt erst erfolge. Eine besonders gute Nachricht gab es aus den Reihen des Publikums: Dr. Friedrich Steiger, Vorsitzender des Rotary Clubs, sagte die Finanzierung des Baus für eine Hospizeinheit mit 8 Betten zu. Der Rotary Club wisse um die Bedeutung einer vorhandenen Einheit und will die gute ehrenamtliche Arbeit der Hospiz-Initiative unterstützen.
Zimmermann begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Bitcoin
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Oktober, den Umtausch der Kryptowährung Bitcoin keiner Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen, stellt eine wichtige Weichenstellung für die weitere Entwicklung des digitalen Zahlungsdienstemarktes dar.
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann (SPD) äußerte sich am Rande einer Delegationsreise mit dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in Tokio: „Die international uneinheitliche Regulierung der neuen Kryptowährungen ist problematisch. Behörden und Unternehmen stehen vor fundamentalen Fragen hinsichtlich des steuer-, aufsichts- und zivilrechtlichen Umgangs mit Kryptowährungen wie Bitcoin. Daher sorgt das Luxemburger Urteil nun zumindest in einem Bereich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit.”
Nicht zu verwechseln ist die jetzige Rechtsprechung mit einer Steuerbefreiung von Spekulationsgewinnen mit Bitcoin. Diese bleiben auch weiterhin steuerpflichtig!
Auch wenn es in den letzten Monaten ruhiger um das digitale Zahlungsmittel Bitcoin geworden ist, werden die Gesetzgeber weiter mit neuen Fragestellungen im Rahmen der Digitalisierung der Finanzbranche konfrontiert werden. „Ich halte es für dringend nötig, auf internationaler Ebene, zum Beispiel im Rahmen der OECD, tätig zu werden, um einen gemeinsamen regulatorischen Rahmen zu finden”, so Zimmermann abschließend.
Mehr Informationen zum Urteil: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150128en.pdf